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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Der Senator für Finanzen

Geschlechtersensible Sprache - Handreichung für Bremer Verwaltung

14.01.2021

Geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, ist der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen wichtig. Jetzt gibt es eine Orientierungshilfe, wie Personen aller Geschlechter angesprochen werden können: die "Handreichung gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung" liefert eine Vielfalt von Erklärungen, Hinweisen und Vorschlägen, wie Amtssprache nicht nur Männer, sondern Frauen, Trans- und Interpersonen gleichermaßen anspricht. Das im Aus- und Fortbildungszentrum angedockte Kompetenzteam Bürger:innenservice und Kommunikation hat auf 20 Seiten eine umfangreiche Sammlung vorgelegt, wie gendersensibel formuliert werden kann.

Vielfalt der Gesellschaft muss sich in der Sprache wiederfinden

"Sprache spiegelt und formt unsere Wahrnehmung. Geschlechtersensible Formulierungen auch in der Amtssprache sind uns deshalb wichtig", so Finanzsenator Dietmar Strehl. "Mit der nun vorliegenden Handreichung geben wir den Beschäftigten der Bremer Verwaltung, aber auch allen anderen Interessierten, Empfehlungen an die Hand, wie sie den Konsequenzen eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Oktober 2017 gerecht werden können. Im Urteil wird eine dritte offizielle Kategorie (neben männlich und weiblich) als Geschlechtseintrag gefordert. Kurz, knapp, dabei differenziert und erklärend ist die Handreichung ein Angebot an alle Beschäftigten, geschlechtersensibel zu formulieren."

Auch Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm begrüßt die Bremer Handreichung: "Das Land Bremern positioniert sich mit dieser Handreichung, es erneuert und bekräftigt das Bekenntnis zu geschlechtergerechter Amtssprache. Die Zeit des generischen Maskulinums, also Personen oder Berufe rein männlich zu bezeichnen und alle anderen mit zu meinen, ist endgültig vorbei. Bester Beleg dafür ist der Duden, der seine Online-Ausgabe konsequent gendert. Klare Handlungsempfehlungen wie sie die Bremer Handreichung bietet sind wichtig – umso mehr, seitdem auch die dritte Option mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 offiziell anerkannt ist. Hier liefert die Broschüre den Beschäftigten der Verwaltung, aber auch allen Interessierten eine gute Hilfestellung, alle Menschen jeden Geschlechts korrekt anzusprechen."

Gender-Doppelpunkt wird empfohlen, ist aber kein Muss

Statt des bislang weit verbreiteten Gendersterns, durch den alle Menschen angesprochen werden sollen, auch die, die sich in der Binarität von Mann und Frau nicht verorten, empfiehlt die Bremer Handreichung den Gender-Doppelpunkt. Der ist zwar noch weniger bekannt und verwendet. Aber er ist für Vorleseprogramme für sehbehinderte Menschen besser geeignet, weil diese Programme an der Stelle des Doppelpunkts eine kleine sprachliche Unterbrechung machen. Genderstern und Gender-Gap (der Unterstrich) werden hingegen ausdrücklich vorgelesen. Somit stellt der Gender-Doppelpunkt aktuell die beste Möglichkeit dar, barrierefrei gendersensibel zu formulieren. Allerdings ist das kein Muss, das stellen die Autor:innen der Handreichung ausdrücklich klar: "Das Kompetenzteam Bürger:innenservice und Kommunikation sieht an dieser Stelle allerdings von einer eindeutigen Empfehlung ab, da die Diskussion um Genderstern oder Gender-Doppelpunkt auch zwischen blinden und sehbehinderten Menschen derzeit kontrovers geführt wird und noch nicht am Ende ist."

Die Handreichung gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung finden Sie hier: Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung (pdf, 1.1 MB)

Ansprechpersonen für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072,
E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de

Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050,
E-Mail: presse@frauen.bremen.de