Sie sind hier:
  • Gericht lässt Beschränkung der Zusatzbeiträge in der Tagespflege nicht zu

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gericht lässt Beschränkung der Zusatzbeiträge in der Tagespflege nicht zu

Senatorin Stahmann: Eltern sollen trotzdem Recht auf Gleichbehandlung erhalten

01.09.2014

Die Sozialbehörde muss Zusatzbeiträge in der öffentlich finanzierten Tagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern grundsätzlich akzeptieren. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts erstinstanzlich entschieden. Nach Auffassung des Gerichts greift die Verwaltungsvorschrift zur Beschränkung von Zusatzbeiträgen in die grundgesetzlich verankerte Berufsfreiheit ein und beschränkt damit unzulässig die Rechte der selbstständig tätigen Tagesmütter und Tagesväter. Von derzeit 317 Tagesmüttern und Tagesvätern in der Stadt Bremen erheben aktuell 26 Zusatzbeiträge, in fünf Fällen akzeptiert die Sozialbehörde diese Forderungen nicht oder nicht in voller Höhe.

Anlässlich dieser Entscheidung sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen: "Grundsätzlich akzeptieren wir auch jetzt schon Zusatzbeiträge, aber nur, wenn die Tagesmütter oder Tagesväter nachweisen, dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen." Dazu gehörten etwa eine besondere Ernährung, spezielle pädagogische Angebote oder erhöhte Mietkosten. Die Beschränkung der Zusatzbeiträge auf die Höhe der ausdrücklich nachgewiesene Kosten sei zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren und im Interesse der Eltern erlassen worden: "Wir wollen, dass die Tagespflege für Eltern nicht teurer ist als das Angebot von Kindergarten oder Krippe."

Tagesmütter und Tagesväter dürfen nach dem Urteil Zusatzbeiträge nach eigenem Ermessen mit den Eltern aushandeln. Diese Kosten müssen dann die Eltern selbst tragen. Bereits bei der Anmeldung erfahren sie, ob und für welche Leistungen die Tagesmutter oder der Tagesvater Zusatzbeiträge erheben will. Anja Stahmann: "Eltern können darauf bestehen, dass sie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs an eine Tagesmutter oder einen Tagesvater vermittelt werden, die keine Zusatzbeiträge erhebt oder nur die Zusatzbeiträge, die die Behörde anerkennt."

Nicht betroffen von dem Urteil sind Tagesmütter und Tagesväter, die eine rein private Betreuung ohne öffentlichen Finanzierungsanteil anbieten. Sie können die Höhe der Beiträge, wie bisher, auch weiterhin frei mit den Eltern verhandeln.

Tagesmütter und -väter betreuen bis zu fünf Kinder meist in ihrer eigenen Wohnung, teils aber auch in eigens angemieteten Räumen oder im Elternhaus der Kinder. Die Betreuungszeit kann zwischen zehn und 60 Stunden in der Woche liegen, abhängig von den Wünschen beziehungsweise dem anerkanntem Bedarf der Eltern.

Bei einer Gruppe von fünf Kindern liegt die Stundenpauschale in der Tagespflege seit August 2013 zwischen 18 und 21,50 Euro; gelernte Erzieherinnen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 24,50 Euro Stundenentgelt beziehen. Zum August 2014 wurden diese Stundensätze um 5,4 Prozent angehoben Der Stundensatz enthält eine steuerfreie Sachkostenpauschale, die sich für einen Ganztagsplatz auf 300 Euro pro Kind und Monat summiert.

Tagesmütter und Tagesväter haben im zurückliegenden Kindergartenjahr 1027 Kinder betreut, davon waren am 31. Dezember vergangenen Jahres 794 jünger als drei Jahre. Rechnerisch betreut eine Tagespflegeperson in Bremen 3,2 Kinder.