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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Gemeinsam auf Konsolidierungskurs

Bremen und Bremerhaven verabreden Umsetzung des Sanierungskurses / "Notwendiger, aber sehr ehrgeiziger Weg"

15.11.2011

Bremens Bürgermeister Böhrnsen, Bürgermeisterin Karoline Linnert, Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz und der Fraktionsvorsitzende der Bremerhavener Grünen, Ulf Eversberg, haben sich heute (15.11.2011) auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Bremen und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zur Umsetzung und Einhaltung des Konsolidierungskurses 2010/2020 geeinigt. Die vier Verhandlungspartner sind sich einig: "Damit wird ein notwendiger, aber sehr ehrgeiziger Weg der Haushaltskonsolidierung eingeschlagen."

Das im Konsolidierungszeitraum bis 2020 abzubauende strukturelle Finanzierungsdefizit beträgt insgesamt 1,2 Milliarden Euro - 484,3 Mio. Euro für das Land Bremen, 608,2 Mio. Euro für die Stadtgemeinde Bremen und 126,4 Mio. Euro für die Stadtgemeinde Bremerhaven. Das bedeutet jährliche Abbauschritte von 121,9 Mio. Euro - aufgeteilt auf die drei Gebietskörperschaften: 48,4 Mio. Euro durch das Land Bremen, 60,8 Mio. Euro durch die Stadtgemeinde Bremen und 12,6 Mio. Euro durch die Stadtgemeinde Bremerhaven.

Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Ich bin sehr zufrieden, dass sich die drei Gebietskörperschaften jetzt auf diesen ehrgeizigen Weg begeben. Die Vereinbarung ist so flexibel, dass die Anteilssätze verändert werden können, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern." Bürgermeisterin Karoline Linnert fügt hinzu: "Nur gemeinsam können wir das Sanierungsziel - keine neue Schulden mehr ab 2020 - erreichen. Bremen und Bremerhaven dokumentieren mit der Vereinbarung, dass sie an einem Strang ziehen. Die Rechte und Pflichten sind gerecht verteilt." Ulf Eversberg freut sich, dass "die schon sehr lange dauernden Verhandlungen nun in sehr kurzer Frist zum positiven Abschluss gebracht werden konnten".

Im Zusammenhang mit den Gesprächen über die Sanierungsvereinbarung wurde auch Einigung erzielt über den notwendigen investiven Beitrag des Landes zum Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen in Bremerhaven mit dem Ziel, in beiden Städten Bremerhaven und Bremen eine gleichmäßige Versorgungsquote herzustellen, um den kommenden Rechtsanspruch erfüllen zu können. Insgesamt wird es sich dabei um ein auf zwei Jahre verteiltes Volumen von 8 Mio. Euro handeln.

Die vier Verhandlungspartner einigten sich heute auch über die Verteilung der Konsolidierungshilfen auf die Einzelhaushalte des Stadtstaates. Die jährlichen Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Millionen Euro verteilen sich wie folgt: 39,7 % (119,197 Mio. Euro) für das Land Bremen, 49,9 % (149,693 Mio. Euro) für die Stadtgemeinde Bremen und 10,4 % (31,109 Mio. Euro) für die Stadtgemeinde Bremerhaven. Zur Wahrung der Planungssicherheit werden diese Relationen für die Gesamtlaufzeit der Haushaltskonsolidierung festgeschrieben.

Für Bremerhaven machte Oberbürgermeister Melf Grantz deutlich, dass die Fähigkeit der Seestadt, die Vereinbarung einzuhalten, davon abhänge, "dass die derzeitigen Finanzbeziehungen, wie sie zwischen den drei bremischen Gebietskörperschaften gelten, während der Laufzeit der Sanierungsvereinbarung nicht einseitig zulasten der Stadtgemeinde Bremerhaven verändert werden. Das gelte insbesondere für die Neufassung des Finanzzuweisungsgesetzes ab dem 01. Januar 2013. Außerdem erwartet Grantz, "dass die Stadtgemeinde Bremerhaven nicht durch Landesgesetze oder andere landesrechtlichen Vorschriften zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben respektive Ausgaben verpflichtet wird, ohne dass es zu einer angemessenen Kostenerstattung kommt". Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: "Selbstverständlich wird es auch in Zukunft einen fairen kommunalen Finanzausgleich geben."

Bürgermeister Jens Böhrnsen wies darauf hin, dass die Sanierungsvereinbarung "die Augenhöhe gewährleistet": "Die Interessen des Landes und beider Stadtgemeinden sind bei der Gestaltung des Konsolidierungspfades gleichberechtigt zu wahren. Eine Einschränkung des Budgetrechts für die Einzelhaushalte des Stadtstaates ist mit dem Abschluss der Sanierungsvereinbarung nicht verbunden."