Sie sind hier:
  • Gegen den Antibiotikamangel für Kinder: Gesundheitssenatorin erlässt Allgemeinverfügung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gegen den Antibiotikamangel für Kinder: Gesundheitssenatorin erlässt Allgemeinverfügung

26.04.2023

Seit Monaten besteht in Deutschland ein Mangel an bestimmten Antibiotika. Davon betroffen sind vor allem verschiedene Antibiotikasäfte für die Behandlung bakterieller Infektionen bei Kindern. Da sich die Versorgungssituation in den vergangenen Wochen noch einmal verschärft hat, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Apotheken erlaubt, bestimmte Antibiotikasäfte unbürokratisch aus dem Ausland zu importieren. Diese Verfügung wurde möglich, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), auf Bremer Initiative hin, eine Bekanntmachung des Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder festgestellt und veröffentlicht hat.

"Wir mussten in den vergangenen Wochen und Monaten sehen, dass die Versorgung mit den normalsten Medikamenten nur noch eingeschränkt möglich war. Viele Eltern haben erlebt, dass sie in ihrer Apotheke den Antibiotikasaft für ihr Kind nicht mehr bekommen konnten. Deswegen haben wir, in Abstimmung mit der Apothekerkammer, schon vor zwei Wochen darauf hingewiesen, dass Apotheken in Bremen Antibiotikasäfte selber herstellen dürfen. Allerdings ist die Eigenherstellung zeit- und personalintensiv, daher hat diese Maßnahme im Moment noch nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Lage geführt. Deswegen haben wir das BMG am vergangenen Montag darum gebeten, den Versorgungsmangel festzustellen. Dadurch haben wir jetzt eine zusätzliche Handlungsoption, die wir umgehend nutzen", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.

Die Feststellung des Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder nach Paragraf 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz wurde am 25. April 2023 durch das Bundesministerium für Gesundheit verkündet. Für die Bundesländer ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Apotheken im eigenen Bundesland den direkten Import der entsprechenden Antibiotikasäfte aus dem Ausland zu erlauben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am heutigen 26. April 2023 durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz veröffentlicht. Dementsprechend können alle Apotheken im Land Bremen ab sofort auch größere Mengen Antibiotikasäfte importieren und in Bremen verkaufen.

"Ich bin sehr froh, dass das BMG auf unsere Initiative so schnell reagiert hat. Wir haben uns in den vergangenen Tagen sehr eng mit der Apothekerkammer Bremen abgestimmt und gehen davon aus, dass durch die Feststellung des Versorgungsmangels und unsere Allgemeinverfügung eine kurzfristige Verbesserung der Situation eintreten wird. Allerdings zeigt sich einmal mehr, dass wir in Deutschland nicht in der Lage sind, auf einen solchen Mangel angemessen zu reagieren. Ich erwarte vom BMG, dass auch Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass eine solche Situation erneut eintritt", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter: www.gesundheit.bremen.de/gesundheit/umwelthygiene-arzneimittel-medizinprodukte/arzneimittel-2258

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de