Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten zum Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz
13.06.2025Die elektronische Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen bundesweit einzuführen, ist einer der Beschlüsse der heute (13. Juni 2025) in Bremerhaven zu Ende gegangenen Innenministerkonferenz (IMK). Nähern sich Gewalttäter dem Umfeld der Frau, werden diese sowie die Polizei gewarnt. Die Fußfessel hilft somit, Frauen vor Gewalt und vor Femiziden zu schützen.
Fast täglich stirbt in Deutschland eine Frau durch die Gewalt ihres (Ex-)Partners, in den Jahren 2019 bis 2023 wurden im Land Bremen neun Frauen von ihren männlichen Partnern oder Ex-Partnern getötet, acht Frauen wurden Opfer von Tötungsversuchen. Das Bundeslagebild des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2024 verzeichnet zudem einen Anstieg der häuslichen Gewalt. Im Land Bremen verharren die Fallzahlen nach einem drastischen Anstieg im Jahr 2023 auf hohem Niveau.
"Kontakte und Annährungsverbote werden bundesweit zunehmend missachtet. Der heutige Beschluss zur Fußfessel ist daher dringend notwendig und wurde von uns bereits seit längerem befürwortet. Gewalt gegen Frauen nimmt ein Ausmaß an, das wir nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Studien sowie die Erfahrungen in Spanien haben gezeigt, dass die Fußfessel effektiv den Gewaltschutz unterschützt", sagt Silke Ladewig-Makosch, Referentin für das Thema Gewalt gegen Frauen bei der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF). In Spanien können Gerichte seit dem Jahr 2009 das Tragen von elektronischen Fußfesseln anordnen, um Kontakt- und Annäherungsverbote von Gewalttätern zu überwachen.
"Die Fußfessel kann Femizide verhindern, da sie in Situationen, in denen die Gewalt bereits eskaliert ist, die Frauen vor weiteren Übergriffen schützt. Allerdings ersetzt sie keine Präventionsangebote und bekämpft auch nicht die Ursachen von Gewalt. Sie ist daher nur eine von vielen notwendigen Maßnahmen. Wir hoffen daher darauf, dass weitere angekündigte Maßnahmen, wie beispielsweise die Anordnung von Täterarbeit sowie die Anpassung des elterlichen Sorge- und Umgangsrecht ebenfalls schnell folgen. Bisher berücksichtigen Familiengerichte häusliche Gewalt nicht immer ausreichend bei Urteilen zum Sorge- und Umgangsrecht. Generell sind der Bremer Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und das erst kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Gewalthilfegesetz wichtige Meilensteine zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese müssen aber noch ausgebaut und umgesetzt werden", erklärt Ladewig-Makosch.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, ZGF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de