04.02.2003
Der Senat hat heute einen Bericht über die Gründung von flächendeckenden Sondervermögen verabschiedet. „Die Bildung dieser Sondermögen stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, wirtschaftlicher als bisher mit öffentlichen Immobilien umzugehen. Dies können wir nur erreichen, wenn wir eine Bestandsaufnahme vornehmen und den Fachressorts die Verantwortung für dieses Vermögen übertragen“, so Finanzsenator Hartmut Perschau. Mit der Überführung des bremischen Immobilieneigentums in die Rechtsform von Sondervermögen nach § 26 Landeshaushaltsordnung unter Verantwortung des jeweiligen Fachressorts sollen im einzelnen folgende Ziele erreicht werden:
Um diese Ziele erreichen zu können, ist es erforderlich, das bremische Immobilieneigentum von rund 105 Quadratkilometer (= etwa 1/3 der Fläche der Stadtgemeinde Bremen) vollständig zu erfassen, mit einem pauschalen und vorsichtigen Ansatz zu bewerten und dem jeweiligen Sondervermögen oder Eigenbetrieb, soweit Grundstücke in das Betriebsvermögen eines Eigenbetriebes übertragen wurden, zuzuordnen.
Es ist weiterhin erforderlich, die Fach- und Ressourcenverantwortung auch für die Immobilien beim jeweiligen Fachressort zusammenzuführen, insbesondere um die Trennung von nicht betriebsnotwendigen Flächenressourcen zu fördern sowie die Kostentransparenz zu verbessern.
Die Sondervermögen werden ohne eigenes Personal gebildet und von vorhandenen Betrieben oder Ämtern bewirtschaftet. Die Betriebsführung der Sondervermögen wird wie bei den Eigenbetrieben nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen.
Im übrigen ist die Erfassung und Bewertung des gesamten Immobilienbestandes Bremens im Zusammenhang mit der vom Senat beschlossenen Einführung des Integrierten Öffentlichen Rechnungswesens) ab 2006 (Übergang von der Kameralistik zum betrieblichen Rechnungswesen) zwingend erforderlich.
Es sind vier Sondervermögen vorgesehen:
Hochschulen (Senator für Bildung und Wissenschaft – Gründung zum 1.1.2005)
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