Sie sind hier:
  • Finanzsenator Perschau: „Beabsichtigte Arbeitskampfmaßnahmen der GEW sind rechtswidrig“ -

Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau: „Beabsichtigte Arbeitskampfmaßnahmen der GEW sind rechtswidrig“

26.04.2002

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bremen hat die angestellten Lehrkräfte in Bremen zur Urabstimmung über Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen und ihr Handeln damit begründet, dass der Bremer Senat kein konkretes Angebot zur Gewerkschaftsforderung nach einem Bewährungsaufstieg für alle angestellten Lehrkräfte vorgelegt hat.


Für Bürgermeister Hartmut Perschau sind die beabsichtigten Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bremen rechtswidrig. Er sieht sich in seiner Rechtsauffassung auch durch einen Beschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bestätigt, die sich als zuständige Tarifver-tragspartei am 22. April 2002 entsprechend geäußert hat.


Im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden Richtlinien sind abschließende Regelungen zum Bewährungsaufstieg getroffen worden. Bei angestellten Lehrkräften (zum Beispiel Grund-, Haupt- und Realschullehrer) kommt er in den Fällen nicht in Betracht, in denen auch der vergleichbare Beamte ohne Funktionsänderung nicht befördert werden kann. „Da der BAT nicht gekündigt ist, besteht auch für die angestellten Lehrkräfte eine uneingeschränkte Friedenspflicht“, betonte Bürgermeister Hartmut Perschau.


Das angebliche Tarifziel der GEW-Bremen ist im übrigen nur vorgeschoben. Tat-sächlich geht es ihr um einen Ausgleich der Netto-Einkommensdifferenzen zwischen Beamten und denjenigen angestellten Lehrkräften, die nicht mehr verbeamtet werden können.


„Die GEW operiert hier mit falschen Zahlen“, so Bürgermeister Perschau. Insbesondere wird verschwiegen, dass die Beamten im Gegensatz zu Angestellten ihre Beiträge zur Krankenversorgung von ihrem Nettoeinkommen selbst bezahlen müssen.


Die Gewerkschaftsforderung sei im übrigen auch aus finanziellen Gründen abzulehnen. „Die Umsetzung der Forderungen der GEW ließe sich nicht auf 1000 Lehrer beschränken, sondern würde sich auf alle 15.500 Angestellten des bremischen öffentlichen Dienstes und darüber hinaus bundesweit auswirken. Auf die öffentlichen Haushalte aller Bundesländer kämen nicht verantwortbare zusätzliche Lasten zu“, erklärte Bürgermeister Perschau abschließend.


Hinweis:

Nachfolgend ein Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Staatsminister Professor Kurt Faltlhauser, an den ver.di - Bundesvorsitzenden, Frank Bsirske:


Tarifgemeinschaft deutscher Länder
53225 Bonn, den 25. April 2002

Der Vorsitzende des Vorstandes
3-03-06/665/02-B/2 -

Herrn
Frank Bsirske
ver.di Bundesverwaltung
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin

Aufruf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bremen zur Urabstimmung über Arbeitsniederlegungen

Sehr geehrter Herr Bsirske,
die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bremen hat in der Zeit vom 23. bis 29. April 2002 die angestellten Lehrkräfte in Bremen zur Urabstimmung über Arbeitsniederlegungen aufgerufen und die Urabstimmung damit begründet, dass der Bremer Senat kein konkretes Angebot auf die gewerkschaftliche Forderung nach dem Bewährungsaufstieg für alle angestellten Lehrkräfte vorgelegt hat.

Etwaige Arbeitsniederlegungen halte ich für rechtswidrig, weil die Nichtteilnahme von Lehrkräften am Bewährungsaufstieg tariflich geregelt ist (§§ 23 a, 23 b BAT sowie Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT), diese Tarifverträge nicht gekündigt sind und somit Friedenpflicht besteht. Zudem habe ich erhebliche Zweifel, ob die GEW Bremen überhaupt zu den von ihr geforderten Verhandlungen legitimiert ist.

Meines Erarchtens ist die Forderung nach einem Bewährungsaufstieg nämlich nur vorgeschoben, weil die in Bremen für die Eingruppierung von Lehrkräften anzuwendenden Lehrer-Richtlinien der TdL den Bewährungsaufstieg in der Regel schon vorsehen.

So enthält Abschnitt B der Lehrer-Richtlinien durchgängig den Bewährungsaufstieg und nach Abschnitt A der Lehrer-Richtlinien, der auf die entsprechenden Einstufung bei den vergleichbaren Beamten verweist, ermöglicht den Bewährungsaufstieg überall dort, wo er auch für entsprechende beamtete Lehrkräfte denkbar ist. Soweit ein Bewährungsaufstieg für bestimmte angestellte Lehrkräfte nicht in Betracht kommt (z. B. Grund-, Haupt- und Realschullehrer), weil auch der entsprechende Beamte ohne Funktionsänderung nicht befördert werden kann, ist es völlig unrealistisch von der GEW Bremen, anzunehmen, dass die Arbeitgeberseite einer Besserstellung der angestellten gegenüber den beamteten Lehrkräften um jeweils eine Vergütungsgruppe zustimmen könnte.

Tatsächlich geht es der GEW Bremen nach meiner Einschätzung um einen Ausgleich der Nettoeinkommensdifferenzen zwischen Beamten und Angestellten bei denjenigen angestellten Lehrkräften, die nicht mehr verbeamtet werden können.

Abgesehen davon, dass auch insoweit Friedenpflicht besteht, weil es unmittelbar um die Höhe der Vergütung geht, ist auch diese Forderung für die Arbeitgeberseite unerfüllbar, denn ein Eingehen hierauf hätte Signalwirkungen für alle Beschäftigten im Arbeitnehmerbereich.

Der Entwicklung in Bremen kann ver.di meines Erartens nicht tatenlos zusehen. Ich bitte Sie deshalb nachdrücklich, etwaige Arbeitsniederlegungen in Bremen zu verhinden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Faltlhauser
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser