Bremen unterstützt Bundesratsinitiative zur Beseitigung der Cum-Ex-Lücke
08.05.2026Bremen hat heute (8. Mai 2026) im Bundesrat einer Initiative aus Hessen zugestimmt, um illegale Gewinne aus komplexen Cum-Ex-Leerverkäufen konsequent einzuziehen.
Finanzsenator Björn Fecker: "Durch kriminelle Machenschaften mit Cum-Ex-Geschäften ist dem Fiskus ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden. Dieses Geld fehlt dem Staat für Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und vieles mehr. Das ist nicht hinnehmbar. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten daran, den Schaden ansatzweise zu kompensieren. Wir wollen uns aber nicht nur das Geld aus dem Steuerbetrug zurückholen, sondern auch die illegalen Profite der Komplizen einziehen. Schließlich sind Leerverkäufer bei dieser Art von Steuerbetrug ein zentraler Baustein gewesen, damit Finanzakteure den Staat gezielt ausnehmen konnten. Die Gesetzesänderung dient dazu, ihre illegalen Gewinne aus den Cum-Ex-Geschäften konsequent abzuschöpfen. Nun liegt es am Deutschen Bundestag, ob endlich wirkungsvoller gegen Finanzkriminalität vorgegangen werden kann."
Cum-Ex-Geschäfte sind eine bestimmte Form von Aktiendeals um den Dividenden-Stichtag einer Aktiengesellschaft herum. Dabei verschieben Finanzakteure Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividenden-Anspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern gleich mehrfach erstattet zu bekommen. Damit dieses Betrugssystem funktioniert, sind Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte unabdingbar. Bei Cum-Ex-Geschäften wird der Leerverkäufer bereits im Vorfeld der Tat bezahlt, seine Entlohnung stammt also nicht aus dem 'durch die Tat' Erlangtem.
Nach aktueller Rechtslage können nur die Investoren der Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich belangt werden, nicht aber diejenigen, die die Leerkäufe ermöglicht und ebenfalls von den Straftaten profitiert haben. Ihre Gewinne einzuziehen scheitert bisher daran, dass sie diese nicht 'durch', sondern 'für' die Tat erlangt haben. Mit der Bundesratsinitiative soll nun eine Änderung im Strafgesetzbuch erreicht werden, so dass im Strafverfahren auch Erträge bei Dritten eingezogen werden können, wenn sie diese 'für die Tat' erhalten haben.
Schätzungen zufolge büßte der Fiskus durch Cum-Ex und ähnliche Geschäfte einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung zu betrachten sind. In Bremen ist bislang kein Fall von Cum-Ex-Geschäften bekannt.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de