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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Feste, Märkte und Messen: Senat beschloss Ausnahmen vom Ladenschluss


25.03.2003

Aus der heutigen Senatssitzung (25.3.2003):

An sechs Sonntagen und zwei Sonnabenden können Einzelhandels-Geschäfte in verschiedenen Gebieten Bremens zu bestimmten Zeiten öffnen. Das hat der Senat heute (25.3.2003) auf Vorschlag des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beschlossen. Das Ladenschlussgesetz lässt diese Ausnahmen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in Bremen-Stadt und Bremen-Nord zu.


Es sind folgende Tage bzw. Anlässe:


Eine Sonntagsöffnung wurde beschlossen im Gebiet :


1. nördlich der Lesum

13. April 2003, 13 bis 18 Uhr, Familien-und Gewerbeschau BRENOR (Begrenzung auf Ortsteile Blumenthal, Rönnebeck )


1. Juni 2003,13 bis 18 Uhr, Hafenfest in Vegesack (Begrenzung auf Ortsteil Vegesack)


5. Oktober 2003,13 bis 18 Uhr, Vegefest in Vegesack (Begrenzung auf Ortsteil Vegesack)



2. südlich der Lesum

29. Juni 2003, 12 bis 17 Uhr, Sommerfest und Citylauf (Begrenzung auf Stadtteil Gröpelingen)


22. Juni 2003, 13 bis 18 Uhr, Wallvergnügen (Begrenzung auf Ostertor, Wall, Bischofsnadel)


24. August 2003 Zeitraum, 13 bis 18 Uhr, La strada/Das Fest (straßenmäßige Begrenzung im Bereich Ostertor, Steintor)


Eine Verlängerung der Öffnungszeiten an Sonnabenden wurde beschlossen im Bereich:


3. nördlich der Lesum

3. Mai 2003, bis 21 Uhr, Gartenausstellung „Maison&Jardin“ (Begrenzung auf Ortsteil Vegesack)


9. August 2003, bis 18 Uhr, Festival Musik Maritim in Vegesack (Begrenzung auf Ortsteil Vegesack)