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Sonstige

Europawahl am 25. Mai 2014: Barrierefreies Wählen für Menschen mit Behinderungen

Der Landeswahlleiter Bremen teilt mit:

19.05.2014

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (z. B. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer) ist der barrierefreie Zugang zum Wahllokal besonders wichtig. Zur Europawahl 2014 haben von den 352 allgemeinen Wahlbezirken in der Stadt Bremen 335 (95 Prozent) und in Bremerhaven 68 von 74 (92 Prozent) einen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierefreien Zugang. Bei der Europawahl 2009 lagen diese Anteile noch bei 80 Prozent bzw. 76 Prozent und bei der Bundestagswahl 2013 bei 97 bzw. 88 Prozent. Die Wahlämter in Bremen und Bremerhaven sind ständig bemüht, den Anteil weiter zu erhöhen; leider ist das aufgrund zum Beispiel von Umbaumaßnahmen bewährter Wahllokale nicht in jedem Fall möglich. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Hinweis, ob das betreffende Wahllokal barrierefrei ist.

Die Wahlraumverzeichnisse für Bremen und Bremerhaven sind außerdem im Internet (www.wahlen.bremen.de) veröffentlicht.

Für Blinde und Sehbehinderte besteht die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe zu Hause per Briefwahl oder direkt im Wahllokal den Stimmzettel zu kennzeichnen, indem sie eine Stimmzettelschablone benutzen. Bei den Stimmzetteln ist die obere rechte Ecke abgeschnitten, so dass die Blinden beim Einlegen des Stimmzettels in die Wahlschablone die bedruckte Vorderseite erkennen können.

Die Stimmzettelschablone und die Audio-CD mit den entsprechenden Informationen zur Handhabung erhalten die Betroffenen im Land Bremen
– auch Nichtmitglieder – beim Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
Geschäftsstelle
Schwachhauser Heerstraße 266
28359 Bremen
Telefon: 0421 / 24 40 16 - 10
Telefax: 0421 / 24 40 16 - 20
E-Mail: info@bsvb.org
Internet: www.bsvb.org

Um die Stimmabgabe von Wählerinnen und Wähler zu ermöglichen, die des Lesens und Schreibens unkundig oder die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, können diese sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin und der Wähler zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Weitere Auskünfte erteilt:
Jan Morgenstern,
Telefon: (0421) 361 4159,
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de