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Der Senator für Finanzen

"Es wird einfacher für die Steuerzahler*innen"

Bremer Online-Finanzamt öffnet seine Internet-Tore/Erste Rückmeldung innerhalb von drei Tagen/Viele Tipps im Netz

05.10.2018

Das deutsche Steuerrecht ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Die eigene Steuererklärung auszufüllen rangiert für viele auf der Beliebtheitsskala auf dem Niveau von Zahnarztbesuchen oder Abschlussprüfungen. "Mit dem Online-Finanzamt wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern bei der Klärung von Steuerfragen das Leben erleichtern. Der neue Internetauftritt www.online-finanzamt.bremen.de orientiert sich an verschiedenen Lebenslagen und damit verbundenen Steuerfragen. Was muss ich als Berufsanfänger*in beachten? Was verändert sich durch eine Heirat? Muss ich als Rentner*in eine Steuererklärung abgeben? Auf diese und viele andere Fragen gibt es eine übersichtliche Auskunft. Und wer eine Frage oder Beschwerde per mail schickt, bekommt nach spätestens drei Werktagen eine erste Rückmeldung", erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert.

Starterkits für den Steuerstart in neue Lebensabschnitte
Mit sogenannten Starterkits werden besondere Lebenslagen und ihre steuerlichen Auswirkungen kompakt und leicht verständlich im Netz dargestellt. Karoline Linnert: "Frisch gebackene Ehepaare erfahren hier zum Beispiel, dass die Eheschließung beim Finanzamt nicht extra gemeldet werden muss, das übernimmt das Meldeamt. Außerdem gibt es Tipps zur Wahl der Steuerklasse und den Hinweis, dass eine neue Steuernummer automatisch vom Finanzamt erteilt wird."
Für folgende zehn Zielgruppen stehen Starterkits im Netz:

  • Berufsanfänger*innen
  • Studierende
  • Eltern
  • Ehepaare
  • Personen, die von Trennung, Scheidung oder dem Tod des/der Partner*in betroffen sind
  • Rentner*in/Pensionär*in
  • Selbständige
  • Vermieter*innen
  • Erb*innen
  • Personen, die Kranken- und Pflegekosten absetzen möchten

Bürgerwünsche berücksichtigt
Das Konzept des Online-Finanzamtes ist nicht am grünen Tisch entstanden. In drei Workshops in Bremen und Bremerhaven hatten die Bürger*innen das Wort. Die Anregungen für den neuen Auftritt im Netz und Kritik am alten Angebot wurden berücksichtigt. Dazu drei Beispiele:

  • Den Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung kann jetzt jede*r sehr leicht im Netz erfahren: Einfach die Steuernummer eingeben sowie das Jahr und postwendend gibt es die Antwort per E-Mail, wann mit einem Bescheid zu rechnen ist.
  • Das Wörterbuch hilft bei der Übersetzung von Steuerfachbegriffen. Wer weiß schon was beispielsweise mit Progressionsvorbehalt, Realsplitting oder Rentenbezugsmitteilung gemeint ist?
  • Die telefonische Auskunft wird verbessert. Die bewährte Telefonnummer 361-90909 bleibt bestehen. Neu ist die direkte Vermittlung zu Steuerfachkräften, die neben allgemeinen Auskünften jetzt auch direkt einzelne Steuerakten einsehen können.

Staatsrat Henning Lühr dankte allen Beteiligten für die Unterstützung: "Die Sicht der Nutzer*innen war und ist uns wichtig. Unsere Leitlinie bei der Digitalisierung ist "Users first!" Wir haben wichtige Tipps bekommen und berücksichtigt. Das Online-Finanzamt – übrigens eines der ersten bundesweit –, ist kein abgeschlossener Prozess. Das Angebot wird sich weiterentwickeln. Auf der Startseite ist ein Feedback-Button für Anregungen und Beschwerden eingerichtet."

Pilotversuch zum automatischen Steuerbescheid

Als drittes Bundesland wird Bremen einen besonderen Service anbieten - die sogenannte Amtsveranlagung. Ende 2018 wird ein Pilotversuch gestartet: Bürger*innen mit ausschließlichen Einkünften aus Renten oder Pensionen können das Finanzamt beauftragen, aus den dort vorliegenden Daten für sie automatisch eine Steuererklärung zu erstellen und zu bearbeiten. Karoline Linnert: "Für viele sicher eine große Erleichterung. Die Unterlagen müssen nicht zusammengesucht und kein Formular ausgefüllt werden. Das wird vom Amt erledigt – die fortschreitende Digitalisierung macht es möglich." Am Pilotversuch können sich maximal 200 Steuerzahler*innen beteiligen. Ende 2018 wird das Online-Finanzamt auf seiner Website über die Teilnahmemöglichkeit informieren.

Das bereits bewährte Verfahren zur vorausgefüllten Steuererklärung (der sogenannte Belegabruf) über das Elster-Onlineportal bleibt wie gewohnt erhalten. Dabei können Bürger*innen alle elektronisch vorliegenden Daten wie Arbeitslohn oder Krankenversicherung im Elster-Onlineportal abrufen und automatisch in den elektronischen Steuererklärungsvordruck übernehmen. Das spart Zeit, der Aufwand verringert sich erheblich.

Neue Beratungsstelle im "Haus des Reichs" und WLAN-Hotspot 24/7

Für Menschen, die das Netz nicht nutzen können oder wollen, gibt es weiter die "Zentralen Informations- und Annahmestellen" (ZIA) in den Finanzämtern Bremen, Bremerhaven und am Standort Bremen-Nord. Hinzu kommt die zweite Informationsstelle im Anbau des "Haus des Reichs" (Schillerstr. 22). Dort werden ab sofort gebündelt Fragen rund um das Thema Vereine und Steuern, Gemeindeabgaben wie die Hundesteuer und Zahlungsaufforderungen beantwortet. Alle ZIAs sind barrierefrei und verfügen über kostenloses WLAN. Der Hotspot am "Haus des Reichs" ermöglicht außerhalb des Gebäudes kostenloses Surfen rund um die Uhr – sieben Tage die Woche (24/7).