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Der Senator für Finanzen

Erhöhung der Vergnügungssteuer auf den Weg gebracht

20.01.2026

Die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit soll zum 1. Juli 2026 von 20 auf 25 Prozent erhöht werden. Das sieht eine Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vor, die der Senat heute (20. Januar 2026) beschlossen hat. Die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Die Anhebung des Steuersatzes um fünf Prozentpunkte dient der erforderlichen Haushaltskonsolidierung in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Betroffen davon sind insbesondere Spielhallen.

Finanzsenator Björn Fecker: "Bremen ist angesichts der drohenden Haushaltsnotlage gesetzlich zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Neben Einsparungen bedeutet das auch, die Einnahmen zu erhöhen. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer ist vertretbar. Gerade Geldgewinnspielautomaten weisen ein hohes Suchtpotenzial auf. Es ist deshalb sicher nicht die Aufgabe des Staates, attraktive Bedingungen für den Betrieb von Spielautomaten zu schaffen. Ganz im Gegenteil: Wenn das Aufstellen von Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten unattraktiver wird, kann das indirekt auch einen suchtpräventiven Mehrwert haben."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de