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Der Senator für Inneres und Sport

Erdbeben und seine Folgen löst viele Fragen aus

Innenbehörde baut mehrsprachige Informationsseiten auf ihrer Homepage auf

14.02.2023

Die verheerenden Erdbeben Anfang vergangener Woche in der Türkei und Syrien wühlen nicht nur Angehörige und Freunde der Betroffenen auf, sondern lösen bei vielen Menschen den Wunsch zur spontanen Hilfe aus. Diese ist aber umso effektiver, je koordinierter und geplanter sie abläuft. Die Innenbehörde hat daher im ersten Schritt eine Informationsstelle mit der E-Mail: Katastrophenhilfe@inneres.bremen.de für das Land Bremen eingerichtet.

Auf der Homepage der Innenbehörde (www.inneres.bremen.de/katastrophenhilfe) werden etablierte Hilfsorganisationen aufgeführt, an die Bürgerinnen und Bürger spenden können. Zudem werden Verlinkungen zu Homepages geboten, die ausländerrechtliche Fragestellungen aufgreifen oder Hilfestellungen zur Angehörigenermittlung leisten. Die Informationen liegen in Deutsch, Türkisch und Englisch vor, Arabisch und Kurdisch sollen folgen, und sie werden fortlaufend ergänzt.

Der Senat begrüßt das hohe Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Von Sachspenden rät die Informationsstelle bei der Innenbehörde aktuell noch dringend ab. Angesichts der Millionen von Bedürftigen, beschädigten Straßen und zerstörten Lagermöglichkeiten vor Ort brauche es professionelle, koordinierte Hilfslieferungen. Sollte zukünftig Bedarf an privaten Sachspenden bestehen, werden entsprechende Aufrufe auf der Homepage der Innenbehörde veröffentlicht.

Verwandte ersten und zweiten Grades aus den Erdbebengebieten sollen laut Ankündigung der Bundesregierung Visaerleichterungen für ein dreimonatiges Besuchervisum erhalten. Die Details dazu sind noch nicht bekannt. Fest steht, wer Verwandte oder Freunde aus den Erdbebengebieten nach Deutschland für eine befristete Zeit von drei Monaten (eine Verlängerung um weitere drei Monate ist rechtlich möglich) holen möchte, benötigt eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Das heißt: Die Einladenden müssen entsprechende finanzielle Möglichkeiten nachweisen können, um die Menschen aus den Erdbebengebieten für die Zeit ihres Aufenthaltes zu versorgen. Weitere Informationen sowie die Verpflichtungserklärung selbst finden sich auf der Homepage des Bürgeramtes .

Für die Verpflichtungserklärungen sind persönliche Vorsprachen beim Bürgeramt (BSC Stresemannstraße) nötig. Diesen geht eine telefonische Beratung voraus, in der die vorzulegenden Unterlagen besprochen und dann im zweiten Schritt ein persönlicher Termin beim Bürgeramt vereinbart wird. Über das Bürgertelefon mit der Rufnummer 115 wird der direkte Kontakt zum Bürgeramt und der telefonischen Beratung hergestellt.

Vor dem Hintergrund, dass in der Stadtgemeinde Bremen rund 40.000 Menschen mit türkischen Wurzeln und 14.000 Menschen mit syrischen Wurzeln leben, ist aktuell nur schwer einschätzbar, wie viele der Betroffenen Verwandte in den Katastrophengebieten haben und diese nach Bremen einladen möchten.

Das Bürgeramt hat für Anträge zur Verpflichtungsermächtigung daher kurzfristig eine zusätzliche Terminreihe zu den bereits vorhandenen Angeboten eingerichtet. Da jedoch abzusehen ist, dass dies vermutlich bei Weitem nicht ausreichen wird, arbeitet die Innenbehörde an organisatorischer Unterstützung für das bereits stark geforderte Bürgeramt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de