Sie sind hier:
  • Entwurf für EU-Budget ab 2021 liegt vor

Senatskanzlei

Entwurf für EU-Budget ab 2021 liegt vor

Hiller: Der Entwurf des zukünftigen EU-Budgets der Europäischen Kommission birgt Chancen, aber auch Risiken für Bremen und Bremerhaven

04.05.2018

Zu dem vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanz-rahmen 2021-2027 (MFR) sagt die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller:

„Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die künftige EU-Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 hat positive wie auch negative Auswirkungen für unser Land.
Positiv ist, dass die Europäische Kommission die Fördermittel für die Bereiche Jugend, Bildung und Sport im Rahmen des Programms ‚Erasmus+‘ aufstocken will. Dies trägt dazu bei, jungen Bremerinnen und Bremern den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern, aber auch Europa durch Austauschprogramme besser kennenzulernen. Auch die Ausweitung des Forschungsrahmenprogramms HORIZON ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unser Wissenschaftsstandort Bremen könnte von der Mittelaufstockung ab 2021 deutlich profitieren.

Die Integration von Geflüchteten bleibt eine zentrale Herausforderung, bei der wir auch künftig auf die Hilfe der Europäischen Union angewiesen sind. Es ist richtig, dass sich die Förder-Summe für die Regionen künftig wahrscheinlich auch nach der Zahl der aufgenommenen Personen richtet. Das ist nur fair für die Kommunen.

Nach dem jetzigen Entwurf wäre im Bereich der Strukturförderung das Land Bremen jedoch negativ betroffen. Die Europäische Union muss zwar in die Lage versetzt werden, die anstehenden Zukunftsaufgaben zu lösen. Es kann aber nicht sein, dass deshalb die wichtigen Strukturfonds gekürzt werden. Bremen hat in der Vergangenheit besonders mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wichtige sozialpolitische Vorhaben umgesetzt, insbesondere Programme zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen.

Ich werde mich daher weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Kohäsionsförderung für alle Regionen erhalten bleibt. Sollte es bei der bisherigen Planung bleiben, wäre der Bund in der Pflicht, die zusätzlichen Ausgaben für die regionalen Struktur- und Investitionsfonds auszugleichen.

Es kommt jetzt darauf an, die weiteren Verhandlungen intensiv in Brüssel und auch Berlin zu begleiten und zu einem positiven Abschluss im Europäischen Rat zu führen.“