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Entscheidung des Landeswahlausschusses zum Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“

07.01.2019

Pressemitteilung des Landeswahlleiters:

Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, dass das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen – unseren Einfluss sichern und stärken“ im Land Bremen nicht zustande kommen wird.

Für das Zustandekommen des Volksbegehrens waren 24 380 gültige Unterschriften notwendig. Im Bürgeramt Bremen sowie im Bürgerbüro in Bremerhaven wurden in den vergangenen Wochen die eingereichten Unterschriftsbogen vollumfänglich geprüft und die Zahl der gültigen und ungültigen Eintragungen festgestellt.

Das Ergebnis der Überprüfung der Unterschriftsbogen ergab, dass insgesamt 4 142 ungültige Unterschriften vorliegen. Unter den verbleibenden 22 215 Eintragungen befinden sich noch insgesamt 334 Zweifelsfälle, die von den Meldebehörden nicht abschließend für gültig oder ungültig erklärt wurden. Da aber durch die ungültigen Unterschriften das Zustandekommen des Volksbegehrens ausgeschlossen war, wurde von einer abschließenden Beurteilung der Zweifelsfälle durch den Landeswahlausschuss abgesehen.

Die Vertrauensperson des Volksbegehrens kann nun innerhalb eines Monats das Wahlprüfungsgericht anrufen und Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Der Einspruch kann jedoch nur auf die Behauptung gestützt werden, dass die erforderliche Zahl gültiger Eintragungen für das Zustandekommen des Volksbegehrens erreicht sei.

Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Evelyn Temme, Telefon: (0421) 361-4159
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de