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Entschädigung bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): Schnellere Bearbeitung bei digitalem Antrag

09.02.2021

In bestimmten Fällen können Erwerbstätige für ihren Verdienstausfall im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine Entschädigung erhalten. Dies ist im § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Die Anträge sind beim Ordnungsamt Bremen einzureichen.

Derzeit gehen hier im Schnitt 36 Anträge am Tag ein, davon 20 in Papierform und 16 digitale Anträge. "Die Praxis zeigt, dass digital eingegangene Anträge deutlich schneller bearbeitet werden können, weil wir etwa nicht wie sonst Papierdokumente aufwendig einscannen müssen. Das bedeutet: Je mehr Anträge digital eingehen, desto mehr Zeit bleibt für die eigentliche Bearbeitung und die Rückerstattung der geleisteten Lohnfortzahlung", erklärt der Leiter des Ordnungsamtes Bremen, Uwe Papencord. Um eine möglichst schnelle und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, empfiehlt Papencord, den Onlineservice zu nutzen. Unter www.ifsg-online.de werden die nötigen Formulare bereitgestellt und können alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden: schnell, einfach und papierlos.

Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige eine finanzielle Entschädigung beantragen, wenn ihnen oder ihren Angestellten aufgrund einer Corona-Infektion oder als Verdachtsfall die Erwerbstätigkeit untersagt ist oder sie sich in Quarantäne begeben müssen.

Anspruch auf Entschädigung nach im § 56 IfSG haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es aufgrund einer Infektion oder als Verdachtsfall verboten ist, die Erwerbstätigkeit auszuüben oder wer sich als Kontaktperson der Kategorie 1 in Quarantäne begeben muss. Das Gesetz sichert auch die Lohnersatzzahlungen für Erziehungsberechtigte von Kindern, deren KiTas oder Schulen aufgrund behördlicher Anordnung vorübergehend geschlossen wurden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002,
E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de