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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Einrichtung zweier Beobachtungsgebiete und Sperrbezirke für Geflügel in Bremen-Nord und im Norden Bremerhavens

12.03.2021

Im Landkreis Wesermarsch in der Gemeinde Berne und im Landkreis Cuxhaven, in Schiffdorf, ist jeweils in einem Geflügelbetrieb die Geflügelpest (Vogelgrippe, hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) ausgebrochen und am 10. sowie am 13. März 2021 amtlich bekannt gemacht worden. Es werden im Norden Bremens und in Bremerhaven zwei Beobachtungsgebiete und zwei Sperrbezirke für Geflügel eingerichtet.

Das Beobachtungsgebiet im Norden Bremens umfasst die Stadt- und Ortsteile Bremen-Nord mit Farge, Blumenthal, Vegesack, Schönebeck, Grohn, St. Magnus, Lesum, Burglesum, Werderland, Industriehäfen sowie Seehausen. Der Sperrbezirk liegt in Bremen-Nord. Die genaue Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist aus der angefügten Karte ersichtlich.

Beobachtungsgebiet (blau) und Sperrbezirk (rot) in Bremen-Nord
Beobachtungsgebiet (blau) und Sperrbezirk (rot) in Bremen-Nord

Das Beobachtungsgebiet in Bremerhaven umfasst das gesamte Stadtgebiet einschließlich der stadtbremischen Häfen in Bremerhaven.
Der Sperrbezirk liegt im Südöstlichen Teil Bremerhavens. Die genaue Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist aus der angefügten Karte ersichtlich.

Beobachtungsgebiet (blau) und Sperrbezirk (rot) in Bremerhaven
Beobachtungsgebiet (blau) und Sperrbezirk (rot) in Bremerhaven

Im Beobachtungsgebiet gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Personen, die im Beobachtungsgebiet Geflügel halten, haben dem LMTVet unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeitende des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) durchgeführt.

In den vergangenen Monaten ist in verschiedenen Küstenländern das Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. Inzwischen wurde das Virus auch in einige Geflügelbestände in Norddeutschland eingetragen, so aktuell in Cuxhaven.

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hatte die Aufstallung von Geflügel im Land Bremen bereits seit dem 17. November 2020 per Allgemeinverfügung angeordnet.

Der LMTVet fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen, die Aufstallung von Geflügel – soweit noch nicht umgesetzt – umgehend umzusetzen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Außerdem sollten Geflügelställe und Volieren nicht mit Straßenschuhen betreten werden, weil hierüber das Virus sehr schnell in die Hausvogelbestände eingetragen werden kann.

Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf der Homepage des LMTVet: www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469.

Hier finden auch weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 (für Bremen und Bremerhaven gültig) verständigt werden.

Jeder Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle Personen, die Geflügel halten, zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.

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Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de