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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Einrichtung eines Beobachtungsgebietes für Geflügel im südlichen Stadtgebiet Bremens

24.02.2021

Am 25. Februar 2021 wird ein Beobachtungsgebiet für Geflügel im Süden Bremens eingerichtet. In Weyhe im Landkreis Diepholz ist in einem Putenbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza. AI) ausgebrochen und am 22. Februar 2021 amtlich bekannt gemacht worden. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch in das Stadtgebiet Bremens: Im Süden und Westen bis zur Stadtgrenze, im Norden von Westen nach Osten entlang der Stadtgrenze in Tenever und Mahndorf.
Service: Die genaue Lage des Beobachtungsgebietes ist auf der Karte ersichtlich.

Im Beobachtungsgebiet gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Personen, die im Beobachtungsgebiet Geflügel halten, haben dem LMTVet unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.

Für das gesamte Land Bremen gilt die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Aufgrund des nach wie vor sehr aktiven Influenzageschehens in der Wildvogelpopulation und der Einschleppungen in Haustierbestände ist noch nicht absehbar, wann in Norddeutschland die Aufstallung aufgehoben werden kann.

Es wird weiter auch darauf hingewiesen, dass davon abzusehen ist, kranke Wildvögel aufzunehmen. Es muss vermieden werden, die Geflügelpest in einen Hausbestand, ein Tierheim oder eine Wildvogelauffangstation einzuschleppen. Die Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halter von Geflügel in Bremen und Bremerhaven auf, dieser Meldeverpflichtung unter Angabe der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere und der Haltungsform (Stall, Freiland) umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 oder per E-Mail office@Lmtvet.bremen.de - nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich wenige Tiere halten.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de