13.11.2001
Fachtagung gibt Überblick über Umsetzung des Integrationskonzeptes –
Weitere Schritte werden diskutiert
Auf der Grundlage des im Juli 2000 vom Senat beschlossenen Integrationskonzeptes wird im Lande Bremen versucht, die Eingliederung der neu ankommenden Zuwanderinnen und Zuwanderer strukturiert und planvoll zu gestalten. Während einer Fachtagung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales am Montag, 19. November 2001, im Gästehaus der Universität (Teerhof 58) informieren Mitarbeiter/innen des Ressorts und des Senators für Bildung über den Stand der Umsetzung des Konzeptes und über weitere notwendige Schritte.
Die Tagung richtet sich unter anderen an Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule, Berufsbildungs- und Erwachsenenarbeit.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Tagung herzlich willkommen. Beginn 9.30 Uhr, Ende 16 Uhr.
Senatorin Hilde Adolf: Viele Projekte bereits umgesetzt oder begonnen
Deputation für Soziales begrüßt Bericht zur Umsetzung des Integrationskonzeptes
Im Juli des vergangenen Jahres hatte der Senat die „Konzeption zur Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen im Lande Bremen“ beschlossen. Mit der Verabschiedung des Konzeptes haben die Fachressorts Teilziele zu den einzelnen Schwerpunkten abgesteckt, die bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.
Sozialsenatorin Hilde Adolf konnte jetzt der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Senioren berichten, dass die Mehrzahl aller geplanten Maßnahmen umgesetzt oder damit begonnen wurde. Die Senatorin: „Viele Projekte laufen sehr gut und ich danke allen, die daran beteiligt sind, unser Rahmenkonzept mit Leben zu füllen.“
In der umfangreichen Vorlage für die Deputierten sind zehn beispielhafte Projekte näher vorgestellt. Dazu gehören:
Weitere in der Vorlage exemplarisch genannte Projekte sind:
Am 19. November 2001 wird sich eine Fachtagung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ausführlich mit dem ersten Jahr der Umsetzung des Integrationskonzeptes und den weiteren Planungen befassen.
Die staatlichen Hilfen und Angebote kommen vorrangig Zuwanderern und Zuwanderinnen zugute, das heißt Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen sowie Ausländern und Ausländerinnen, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Bremen und Bremerhaven aufhalten und besondere Unterstützung bei der Integration benötigen. So sieht es das Integrationskonzept vor, das die Senatorin für Soziales gemeinsam mit den Ressorts für Bildung, Inneres, Finanzen sowie der Senatskanzlei vorbereitet hatte und das der Senat im Juli 2000 billigte. Die Fördermaßnahmen sind auch für Ausländer und Ausländerinnen gedacht, die über kein oder kein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügen, wenn und soweit dies für eine sozialverträgliche Teilnahme am Alltagsleben notwendig ist.
Übergeordnetes Ziel der Integrationspolitik ist es, durch vielfältige Maßnahmen den Zugewanderten gleiche Chancen zur Teilhabe am ökonomischen, sozialen und kulturellen Leben im Lande Bremen zu gewähren.