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Der Senator für Finanzen

„Eine Frage der Gerechtigkeit“ - Bundesrat debattiert über Grundsteuerreform

20.09.2019

„Wir brauchen die Reform der Grundsteuer – und das schnell. Ende des Jahres läuft die Frist ab, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat. Ich bin froh über die Entscheidung des Bundesrates, die ein wichtiger Zwischenschritt für eine verfassungskonforme Lösung ist“, erklärt Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss an die heutige (20. September 2019) Diskussion im Länderparlament. Noch in diesem Jahr müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform inklusive Grundgesetzänderung verabschieden, um die wichtige, krisenfeste Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten. Dietmar Strehl: „Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. In Bremen und Bremerhaven beträgt ihr Aufkommen über 200 Millionen Euro jährlich. Aufgrund der Bedeutung für die Gemeindefinanzierung ist es umso wichtiger, diese Steuer verfassungsrechtlich gut abzusichern.“

Finanzsenator Strehl begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf des Bundes auf einem wertabhängigen Modell basiert. Die Grundsteuer müsse sich am realen Wert der Grundstücke und Immobilien orientieren: „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Der Gesetzentwurf sieht eine Länderöffnungsklausel vor. Je nachdem, wie sie genutzt werden wird, kann dieses zu Verwerfungen im bundesstaatlichen Finanzausgleich führen, da die Grundsteuer bei der Berechnung der Finanzkraft der Bundesländer berücksichtigt wird. Dietmar Strehl: „Es kann nicht sein, dass Länder die Öffnungsklausel so nutzen, dass sie ungerechtfertigte Vorteile zu Lasten der anderen Länder erzielen.“

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de