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Der Senator für Inneres und Sport

Einbürgerungskurse und -tests werden auch in Bremen eingeführt

05.05.2006

Bürgermeister Röwekamp nach der Innenministerkonferenz:

Nach der heute (5. Mai 2006) erzielten Einigung der Innenministerkonferenz (IMK) über die künftigen, bundesweit einheitlichen Regeln bei Einbürgerungen hat Bremens Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, auch an der Weser verpflichtende Kurse für Einbürgerungswillige angekündigt. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kursus soll künftig mit einem Einbürgerungstest schließen.

„Ich bin gleichermaßen erleichtert und erfreut darüber, dass nach Wochen der politischen Auseinandersetzung beim Thema Einbürgerung eine Einigung erzielt werden konnte. Auch für Bremen ist dieser Kompromiss ein Erfolg, weil wir uns mit unserer Forderung nach bundeseinheitlichen Regeln für Einbürgerungskurse durchsetzen konnten“, so Röwekamp heute nach seiner Rückkehr von der Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen/Bayern.

Deutschlandweit einheitlich würden nun ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt. „Sowohl Sprachprüfungen als auch Einbürgerungskurse mit anschließendem Test sind damit künftig in Bremen für jeden Einbürgerungswilligen verbindlich“, so Röwekamp, der daran erinnert, dass in 2005 erstmals für neue deutsche Staatsbürger eine Feierstunde durch den Senator für Inneres und Sport im Bremer Rathaus ausgerichtet worden ist. „Das werden wir im Frühsommer wiederholen“, kündigte der Bürgermeister und Innensenator an. „Die Staatsbürgerschaft ist Ausdruck einer besonderen Identifikation mit dem Staat, und umgekehrt auch Ausdruck eines besonderen Schutzes durch den Staat. Insofern ist die heute erzielte Einigung bedeutend sowohl für alle Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, als auch für unser Land selbst.“


Auszüge des Beschlusses der Innenministerkonferenz zum Thema Einbürgerung:

„Die IMK hält es für erforderlich, dass in Zukunft für die Einbürgerung bundesweit grundsätzlich folgende gleiche Standards gelten sollen:

  • Regelmäßig rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren.
  • Beherrschen der deutschen Sprache, orientiert am Sprachniveau B 1 des gemeinsamen europäischen Sprachrahmens, was durch einen schriftlichen und mündlichen Sprachtest nachzuweisen ist.
  • Höhere Anforderungen an die Rechtstreue: Die bisherigen Bagatellgrenzen, innerhalb derer Straftaten die Einbürgerung nicht hindern, sind unverhältnismäßig hoch. Um die Rechtstreue des Einbürgerungsbewerbers sicherzustellen, soll in der Regel künftig bereits eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen die Einbürgerung ausschließen. Dabei sollen kleinere Strafen kumuliert werden können.
  • Für Einbürgerungswillige werden in allen Ländern Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten und in eigener Verantwortung durchgeführt, in denen staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung vermittelt werden. Die geforderten Kenntnisse müssen insbesondere in den Themenfeldern "Demokratie", "Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft", "Rechtsstaat", "Sozialstaat", "Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl", "Teilhabe an der politischen Gestaltung", "Gleichberechtigung von Mann und Frau", "Grundrechte" sowie "Staatssymbole" erworben werden. Die Kurse sind in der Regel von den Einbürgerungswilligen zu finanzieren.

    Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beauftragen, aufbauend auf den Inhalten der Integrationskurse/Orientierungskurse ein Konzept für die Einbürgerungskurse sowie für eine Einbürgerungsfibel und die Standards für Nachweismodalitäten zu erarbeiten. Ob ausreichende Kenntnisse dieser Inhalte vorliegen, ist von den Einbürgerungsbehörden zu überprüfen.

  • Loyalitätserklärung und Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung - wie im geltenden Recht vorgesehen - mit der Möglichkeit der Überprüfung von Zweifelsfällen in einem Einbürgerungsgespräch.
  • Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen: Über die bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus, soll der Einbürgerungsbewerber selbst zu Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen befragt werden.
  • Die Einbürgerung soll in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden. Sie soll durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis dokumentiert werden. Dadurch wird die Verbindlichkeit der getroffenen Entscheidung hervorgehoben.

Durch bundesgesetzliche Regelung soll festgeschrieben werden, dass von einzelnen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind, soweit die Integration gesichert ist, und für Bewerber, die besondere Integrationsleistungen insbesondere beim Sprachniveau erbringen, die Mindestzeit des rechtmäßigen Daueraufenthalts auf sechs Jahre verkürzt werden kann.

Die IMK richtete eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Vorsitzlandes ein, mit dem Ziel eine gemeinsame Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten.“