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Der Senator für Finanzen

Ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung und eine gelingende Grundsteuerreform

Digitalisierung der Grundwert-Akten ist fast abgeschlossen

24.06.2022

Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Land Bremen im Jahr 2019 ein einmaliges Projekt gestartet: die Grunddigitalisierung der Einheitswert-Akten. Insgesamt 240.000 Akten über Grundstücke in Bremen und Bremerhaven und die darauf befindlichen Gebäude werden künftig per Knopfdruck abrufbar sein. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Das ist ein wesentlicher Schritt für eine modernere Verwaltung. Grundstücksbewertungen können künftig papierlos geschehen. Das geht schneller und mit weniger Ressourcen."

Seit Juni 2019 arbeiten jeden Freitagnachmittag und Samstagmorgen Mitarbeitende der Finanzämter und der Landeshauptkasse in freiwilliger Mehrarbeit an der Grunddigitalisierung. In mehr als 14.000 Arbeitsstunden haben sie bereits 225.000 Akten händisch digitalisiert. Bis Oktober dieses Jahres werden die restlichen 15.000 Akten eingepflegt. Die Software für die Datenbank haben Mitarbeiter der Finanzbehörde selbst geschrieben. Finanzsenator Dietmar Strehl dankt den Mitarbeitenden für Ihre Arbeit: "Das Engagement der Bremer Finanzverwaltung in diesem Projekt ist herausragend. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mein Dank. Die Bremer Steuerverwaltung wird dadurch ein gehöriges Stück moderner. Hängeregister, Ausdruck für langsame und uneffektive Verwaltung, verschwinden. Ein weiterer Effekt ist, dass wir außergewöhnlich gut auf die anstehende Grundsteuerreform vorbereitet sind."

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten, für die Grundsteuerreform Daten ihrer Grundstücke und ihres Wohneigentums elektronisch über Elster anzugeben. Folgende Angaben sind notwendig: die Steuernummer, die Art des Grundstücks, die Lage und Fläche des Grundstücks, die Eigentumsverteilungen, der Bodenrichtwert, das Baujahr, die Wohnfläche und ob es Garagen auf dem Grundstück gibt. Einige Angaben sind bequem im Internet abrufbar. Ausführliche Informationen sind zu finden auf www.grundsteuer.bremen.de. Diese und die Daten aus der Grunddigitalisierung der Einheitswerte sind die Basis für die Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025.

Hintergrund Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom 10. April 2018 bestätigt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Ab Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de