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Der Senator für Finanzen

Ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung

Bundesrat beschließt Registermodernisierungsgesetz

05.03.2021

Mit seiner Zustimmung zum Registermodernisierungsgesetz hat der Bundesrat heute (5. März 2021) einen Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung gesetzt. "Wir freuen uns über das klare Bekenntnis zugunsten einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung“ erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl. Diese sei ohne Digitalisierung heutzutage undenkbar. "Bürgerinnen und Bürger erwarten ebenso wie Unternehmen, dass ihre Anliegen über das Internet bearbeitet werden können. Außerdem ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn bei jedem Antrag Daten angegeben werden müssen, die bereits bei Behörden vorliegen. Das Gesetz ermöglicht den Zugriff auf einmal gemachte Angaben.“ Der Finanzsenator dankte den IT-Fachleuten seines Hauses, allen voran Staatsrat Dr. Martin Hagen, für ihre Mitwirkung an dem jetzt beschlossenen Gesetz: "Der Datenschutz wurde im Vergleich zur ursprünglichen Fassung deutlich verbessert und entspricht jetzt höchsten Anforderungen – auch dank der Bremer Beteiligung."

Im Bremer Serviceportal werden bereits Online-Dienstleistungen der Verwaltung im Netz angeboten. Neue Online-Dienstleistungen können durch das Registermodernisierungsgesetz schneller entwickelt werden.
Im Bremer Serviceportal werden bereits Online-Dienstleistungen der Verwaltung im Netz angeboten. Neue Online-Dienstleistungen können durch das Registermodernisierungsgesetz schneller entwickelt werden.

Mehr digitale und vor allem einfache Dienstleistungen wünschen sich viele Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. "Wenn wir wichtige Dokumente wie Ausweise und Pässe über das Internet verlängern wollen, muss sichergestellt sein, dass wir über die ‚richtige‘ Person sprechen und auch nur mit ihr und nicht jemand anderem kommunizieren", erläutert Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen. Verwechslungen etwa aufgrund von Namensgleichheiten dürfe es nicht geben. Aus diesem Grund gibt es in einigen Verwaltungsbereichen seit vielen Jahren eindeutige Kennzeichen wie die Steuer-Identifikationsnummer, die gegenüber der Finanzverwaltung immer angegeben werden muss. Die IT-Spezialisten in der Verwaltung haben sich seit langem gewünscht, dieses bewährte Prinzip auf andere Verwaltungsbereiche auszudehnen.

Allerdings steigen damit auch die Sorgen um eine möglicherweise missbräuchliche Nutzung dieser Kennzeichnungen. Diesen Sorgen trägt das neue Gesetz mit einer Reihe von technischen Maßnahmen und organisatorischen Festlegungen Rechnung. In diese Lösungen sind auch die Erfahrungen aus der Bremer Verwaltung mit eingeflossen, die seit Jahren den verschlüsselten und sicheren Datenaustausch zwischen Behörden mitgestaltet hat. Die neuen Lösungen bedeuten auch einen tatsächlich besseren Datenschutz als bisher, denn bisher werden bei elektronischen Datenaustauschen auch Namen, Geburtsangaben und weiter persönliche Angaben übermitteln. Zukünftig reicht hierfür die Übermittlung der im Gesetz vereinbarten ID-Nummer. Das Gesetz trägt damit zur Datensparsamkeit bei, einer wichtigen Voraussetzung für Datenschutz. Darüber hinaus werden Datenübermittlungen auch zwischen Behörden verschlüsselt, so dass sensible Daten vor fremden Blicken verborgen bleiben. Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger dem Datenaustausch in jedem Einzelfall zustimmen. Ganz neu ist das so genannte Datenschutzcockpit, über das Bürgerinnen und Bürger sich umfassend über die sie betreffenden Datenflüsse informieren können. Dr. Martin Hagen ist überzeugt: "Wir werden in Deutschland eine der modernsten und datenschutzhöchsten Infrastrukturen für sichere Verwaltungsleistungen aufbauen."

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Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de