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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Dritter Bremer Selbsthilfe-Bericht:Rund 73 Millionen Mark für Gruppen, Initiativen und Projekte


28.08.2000

Sozialsenatorin Hilde Adolf: Hilfe von Mensch zu Mensch unverzichtbar

In den Jahren 1994 bis 1999 sind in der Stadt Bremen Selbsthilfegruppen und -initiativen mit insgesamt rund 13 Millionen Mark gefördert worden. Hinzu kamen fast 60 Millionen Mark für die Förderung von selbstorganisierten Projekten. Dies geht aus dem "Dritten Bremer Selbsthilfebericht" hervor, den der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales jetzt vorgelegt hat.


Gefördert wurden nach Angaben des Ressorts deutlich über 1000 Gruppen pro Jahr; schätzungsweise mindestens 40 000 Personen beteiligen sich jährlich regelmäßig oder zeitweise an der Selbsthilfearbeit in geförderten Gruppen. Zu den Förderschwerpunkten gehören die Bereiche "ältere Menschen", Arbeitslose, Ausländer, Frauen, Gefährdete, Gesundheit/Krankheit und Behinderung. Im Rahmen der Selbsthilfeförderung sind allein im vergangenen Jahr rund 1,9 Millionen Mark aus Haushalts- und Wettmitteln zur Verfügung gestellt worden. Der größte Anteil mit knapp 600 000 Mark kam Gruppen aus dem Bereich Gesundheit/Krankheit und Behinderung zugute, gefolgt von Initiativen von oder für Arbeitslose mit einem Fördervolumen von 315 000 Mark.


Breit ist das Spektrum der Gruppen, Initiativen und Projekte, die Zuschüsse erhalten. So reicht es vom Altenclub über Gesprächskreise für türkische Frauen, Blinden-Vereine und Nachbarschafts-Treffs bis zur Zeitungsinitiative "Irrtu(R)m".


"Die Ungeheure Vielfalt der Gruppen macht deutlich, dass man kaum von der Selbsthilfe sprechen kann", sagte Sozialsenatorin Hilde Adolf anlässlich der Vorlage des Berichtes. Gemeinsam sei ihnen aber, dass Menschen sich selbst ihrer Probleme annehmen und versuchten, Besserung und Abhilfe zu schaffen. "Ehrenamtliche Leistungen und Selbsthilfe-Initiativen sind von wichtiger Bedeutung für das Zusammenleben", betonte die Senatorin. Sie sei davon überzeugt, dass auf die Zuwendung und Hilfe "von Mensch zu Mensch" auch die beste Sozialpolitik nicht verzichten könne. Selbsthilfe-Gruppen seien Zeichen eines lebendigen Gemeinwesens, in dem man für einander einstehe und versuche, einander zu helfen und solidarisch Probleme zu lösen oder Leiden zu lindern.


Nach den "Allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von Selbsthilfe" kann grundsätzlich jede Gruppe oder Initiative, beziehungsweise jedes Projekt einen Antrag auf Förderung stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem, dass ein gemeinsames Anliegen die Mitglieder der Gruppe verbindet und sie das Ziel haben, mit ihrer Arbeit die eigene Lebenssituation zu verbessern beziehungsweise entsprechende Veränderungen der Umwelt zu erreichen. Sie dürfen nicht auf einen finanziellen Gewinn aus sein, sondern müssen sich am Bedarf orientieren. Bestimmendes Merkmal soll außerdem sein, dass bei den selbst organisierten, selbständigen und eigenverantwortlichen Aktivitäten die gleichberechtigte Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe betont wird.


Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel als freiwillige Leistungen (ohne Rechtsanspruch) zu real entstehenden Kosten gewährt. Finanzielle Förderung von Selbsthilfe soll dazu dienen, Start- und Überbrückungsprobleme mit zu überwinden sowie die Gruppen bei den Sach-und Honorarkosten zu entlasten. Personalkosten (feste Stellen) können im Rahmen der Selbsthilfeförderung grundsätzlich nicht übernommen werden.


Auf der Grundlage der eingereichten Anträge erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag zur Vergabe der Mittel. Dieser Vorschlag wird mit den Gruppen, Projekten und Initiativen, beziehungsweise deren Vertretern und Vertreterinnen, und Mitgliedern der Fachdeputation beraten und verabschiedet.

Interessierte erhalten den Selbsthilfebericht in der senatorischen Behörde bei Frau Stern-Wittor, Telefon 0421/361-2671.