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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Bernhard stellt Gutachten zur Krankenhausversorgung 2030 vor

17.01.2023

Krankenhäuser und die Krankenhausplanung in ganz Deutschland stehen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die veränderte Inanspruchnahme von Kliniken und ambulanten Angeboten, eine deutlich alternde Gesellschaftsstruktur, ein sich verschärfender Personalmangel und der sich ausweitende ökonomische Druck in den Krankenhäusern sorgt für enorme Probleme. Um die Krankenhausversorgung in Bremen an diese Herausforderungen anzupassen, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ein Gutachten zur Krankenhausversorgung 2030 in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde auf der heutigen Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgestellt.

In einem bundesweit einmaligen Prozess wurden für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Untersuchungen zum Krankenhausversorgungsbedarf 2030 durchgeführt. Dafür wurden alle somatischen Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven in einen sehr partizipativen und transparenten Prozess einbezogen, um alle Entwicklungen bis ins Jahr 2030 einschätzen zu können. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Die Kliniken in Bremen und Bremerhaven haben sehr vertrauensvoll miteinander und auch mit uns zusammengearbeitet. So konnten wir eine Bedarfsperspektive für das Jahr 2030 abstecken. Es ist allen Beteiligten vollkommen klar, dass die anstehenden Herausforderungen so groß sind, dass sie nur gemeinsam und in stringenter Kooperation gelöst werden können."

Das Gutachten "Krankenhausversorgung 2030 im Land Bremen" kommt zu verschiedenen Ergebnissen. So wird ein Rückgang der Fallzahlen im stationären Bereich von bis zu 18 Prozent erwartet. Außerdem wird ein großes Potential zur trägerübergreifenden Schwerpunktbildung gesehen. Durch die Vermeidung von bislang vorgehaltenen Doppelstrukturen in einzelnen Bereichen, können die Krankenhäuser dem bereits vorhandenen Fachkräftemangel besser begegnen. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard erklärt dazu: "Die Herausforderungen in der Krankenhausversorgung sind enorm. Das Gutachten zeigt uns aber Wege auf, um diese Herausforderungen zu meistern. Die Bildung von Fachzentren zur Behandlung bestimmter Krankheitsbilder, der Abbau von Doppelstrukturen und die damit verbundene Zusammenführung von Personal kann uns helfen, die Situation in Bremen langfristig wieder zu verbessern. Denn ganz klar ist, dass jede Veränderung zwei Ansprüche erfüllen muss: die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für das ganze Land Bremen, sowie hohe Qualitätsansprüche an die Krankenhäuser. Nur so kann es uns gelingen diesen jetzt notwendigen Veränderungsprozess nachhaltig zu gestalten."

Das Gutachten schlägt vor, dass in Bremen und Bremerhaven jeweils ein Krankenhaus der Maximalversorgung vorgehalten werden soll, in dem das gesamte Notfall- und Behandlungsspektrum abgedeckt wird. Darüber hinaus soll es in Bremerhaven ein Krankenhaus als Notfallzentrum geben, in Bremen wären es vier Notfallzentren. Außerdem werden bis zu drei Schwerpunktversorger, ergänzt um Fachkliniken, in der Stadt Bremen vorgeschlagen. Die Kliniken sollen dabei so verteilt sein, dass sowohl im Zentrum der Stadt Bremen als auch im Norden und Osten ebenso wie südlich der Weser und zwischen dem Norden und dem Zentrum die Versorgung gesichert ist. "Unsere oberste Priorität bleibt die Sicherstellung der stationären Versorgung in Bremen und Bremerhaven, das ist klar. Den Dialogprozess, den wir in den vergangenen Monaten mit den Klinikträgern im Land Bremen begonnen haben, werden wir fortsetzen. Die Anforderungen, die durch das Gutachten sehr deutlich geworden sind, wollen wir gemeinsam umsetzen. Wir werden weiter absolut offen und lösungsorientiert zusammenarbeiten, um Bremen und Bremerhaven zukunftssicher aufzustellen", sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. "Gleichzeitig fließen die Ergebnisse des Gutachtens schon jetzt in den Prozess unserer Landeskrankenhausplanung mit ein. Zur Gesamtbetrachtung der Gesundheitsversorgung gehört auch die Frage, wer welche Leistung in Zukunft erbringt. Dafür werden wir für den kommenden Prozess alle weiteren Institutionen wie die Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen und Ärztekammer miteinbeziehen. Dies alles ist abhängig von den bundespolitischen Vorgaben und der Ausgestaltung der aktuell begonnenen Krankenhausreform. Der Reformbedarf ist überfällig, das ist unstrittig, dabei muss allerdings die Qualität der Gesundheitsversorgung und deren regionale Bedürfnisse im Vordergrund stehen."

Das Gutachten "Krankenhausversorgung 2030 im Land Bremen" wurde im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom Institute für Health Care Business GmbH (hcb) erstellt.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de