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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Blocklanddeponie ist sicher

01.06.2005

Umweltressort weist Vorwürfe der Grünen zurück

Als konstruiert und inhaltlich haltlos hat die Umweltbehörde die von der Grünen Abgeordneten Karin Matthes erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.

Von der Blocklanddeponie gehen keinerlei Gefahren für die Umwelt aus. Deshalb ist es ökologisch unproblematisch und wirtschaftlich geboten, die Deponie gemäß den gesetzlichen Anforderungen weiterzubetreiben.


Im Einzelnen:

Die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASI) ist für die Blocklanddeponie nicht anzuwenden, da sie lediglich für Deponien gilt, auf denen Hausmüll abgelagert wird.

Dieser wird in Bremen schon seit Jahrzehnten umweltverträglich verbrannt.

Die Blocklanddeponie ist vielmehr eine Deponie, die ein Entsorgungsangebot für produktionsspezifische Abfälle vornehmlich für die bremische Wirtschaft vorhält . In der Terminologie des Abfallrechts sind dies auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Die Deponie ist seit 1991 und zwar auch zu Zeiten des Grünen Umweltsenators für diese Aufgabe zugelassen. Daran hat sich durch die neuen gesetzlichen Anforderungen nichts geändert.

Die Deponieänderungsgenehmigung vom November letzten Jahres sieht gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss von 1991 sogar ein weiter eingeschränktes Spektrum von Abfallarten vor, die abgelagert werden dürfen.

Aus der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses konstruieren die Grünen den Vorwurf, dass Regelanforderungen an Deponien in Bremen nicht eingehalten werden. Richtig ist, dass die Blocklanddeponie über keine geologische Barriere verfügt. Die Anforderung einer geologischen Barriere war auch schon im Jahre 1991 Regelanforderung. Schon damals waren alle Beteiligten darin einig, dass die Hochwertigkeit der eingebauten künstlichen technischen Barriere den Austritt von Sickerwasser aus der Deponie sicher ausschließt und auf das Erfordernis einer zusätzlichen geologischen Barriere verzichtet werden kann. Darüber hinausgehende weitere künstliche Barrieren wie Spundwände, sind deshalb für den sicheren ordnungsgemäßen Betrieb nicht erforderlich und deshalb auch nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Insofern ist im Fall der bremischen Deponie eine Spundwand keine geeignete Maßnahme um ein mehr an Grundwassersicherheit zu erreichen.


Zur kritisierten Ablagerung von Shredderabfällen ist festzustellen, das dieses Material derzeit nach den Vorgaben des Änderungsbescheides vom November letzten Jahres nicht mehr auf der Deponie eingelagert wird. Zur Einhaltung der Grenzwerte der Deponie ist es erforderlich, dieses Material zukünftig vorzubehandeln und die brennbare Fraktion zuvor auszuschleusen. Entsprechende Vorbereitungen werden derzeit getroffen.


Vor diesen Hintergrund ist es schlicht falsch, von einem verantwortungslosen Umgang mit Abfällen zu sprechen und die Eignung des Standortes als Deponie infrage zu stellen. Die Blocklanddeponie ist ein wichtiger Baustein des bremischen Abfallentsorgungssystems und muss diese Funktion auch künftig erfüllen.