Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Beim Schneeräumen auf Streusalz verzichten

03.03.2005

Wegen des andauernden Winterwetters erinnert der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr an seinen Aufruf, auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten. Das Landesstraßengesetz lässt nämlich den Einsatz von Salzen oder salzhaltigen Streumitteln nicht zu. In der unmittelbaren Nähe von Bäumen oder begrünten Grundstücken gilt das Verbot ohne Ausnahme, da das Streusalz im Boden versickert und die Wurzeln der Pflanzen zerstört. Andernorts darf das aggressive Auftaumittel ausschließlich bei extremen Wetterlagen wie beispielsweise Eisregen verwendet werden.

Generell gilt, dass zuerst Schneeschieber oder Besen zum Räumen des Gehweges benutzt werden müssen, bevor abstumpfende Mittel wie Streusand oder umweltfreundliche Substanzen mit der Auszeichnung „Blauer Engel“ angewandt werden können. Die abstumpfenden Mittel haben den Vorteil, dass sie in den meisten Fällen mehrere Tage liegen bleiben. So ist ein einmaliges Streuen bei gelegentlichen Frösten oder wenig Schnee häufig ausreichend. Im Handel ist eine große Auswahl der umweltfreundlichen Streusubstanzen erhältlich.