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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Eckhoff: „Städtebaulichen Vertrag unverzüglich unterschreiben“

21.04.2004

Zum Thema Bebauung des Stadtwerders erklärt der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff:

„Die städtebauliche Aufwertung des Stadtwerders ist 1998 von der swb AG im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens in die Verhandlungen zum Ankauf des ehemaligen Abwasserteils der Bremer Entsorgungsbetriebe eingebracht und dementsprechend vertraglich festgehalten worden. Die Fläche sollte für hochwertige Wohnbebauung zur Verfügung gestellt worden. Damit verbunden war die Neunutzung des nicht mehr benötigten Wasserturms (die sog. Umgedrehte Kommode).

Seitdem ist das intensiv öffentlich begleitete Bebauungsplanverfahren vorangetrieben worden. Es hat Untersuchungen gegeben, wie und ob neben der Wohnbebauung optional zu einem späteren Zeitpunkt auch die Gewinnung von Trinkwasser möglich sein wird. Es hat intensive Verhandlungen über die Ausgestaltung eines städtebaulichen Vertrages geben, die im Januar einvernehmlich zu einem unterschriftsreifen Ergebnis geführt haben.

Trotz der erzielten Einigkeit wird nun nach Abschluss der Verhandlungen die Unterschrift des Vertrages von Seiten der swb AG an neue Bedingungen geknüpft. Danach soll die Stadt Garantieerklärungen abgeben, dass Verluste, die sich aus dem Verkauf des Grundstücks für die swb AG ergeben könnten, von der öffentlichen Hand getragen werden. Es ist nicht erkennbar, dass mit Verpflichtungen, die die swb in dem ausgehandelten städtebaulichen Vertrag eingegangen sind, überhaupt finanzielle Risiken verbunden sind. Deshalb waren bisher beide Parteien davon ausgegangen, dass positive Erträge erzielt werden.

Die nachträgliche Forderung ist für mich nicht das Geschäftsgebaren verlässlicher Gesprächspartner. Eine solche Verhaltensweise entzieht die Geschäftsgrundlage für ergebnisorientierte Verhandlungen. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr fordert deshalb die swb AG auf, kurzfristig und ohne weitere Nachforderungen den unterschriftsreifen städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

Ohne eine solche Grundlage wird das Bebauungsplanverfahren nach dem 15. Mai 2004 in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt. Für das Thema Wohnen am Wasser sind dann andere Flächen mit planerischer Priorität weiter zu verfolgen.“