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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neue Landesbauordnung im Internet

13.05.2003

Am 1.5. 2003 ist die neue Landesbauordnung in Kraft getreten

Unbürokratisch, schnell und behindertenfreundlich bauen: Das sind die Ziele, die mit der Novellierung der Landesbauordnung verfolgt werden, die am 1. Mai 2003 in Kraft getreten ist. Die neue Landesbauordnung sieht eine Reihe von Verfahrensderegulierungen vor, die die Zahl der bauordnungsrechtlichen Verfahren verringern bzw. beschleunigen und somit das Bauen erleichtern und die Bauordnungsbehörden entlasten sollen. Im einzelnen bedeutet dies u.a.: Das Genehmigungsfreistellungsverfahren und das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird auf Wohngebäude mittlerer Höhe ausgeweitet. Der Prüfumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird weiter eingeschränkt. Die bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung wird abgeschafft.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vorschriften sind die neuen Regelungen für das behindertengerechte barrierefreie Bauen. Danach müssen künftig in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen Wohn- und Schlafräume, ein Bad und die Küche die Rollstühle zugänglich und nutzbar sein. In einem weiteren Paragrafen wird geregelt, dass Gaststätten, Kinos und andere private Gebäude, die öffentlich genutzt werden, so gebaut sein müssen, dass sie von behinderten Menschen oder auch Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies bedeutet, dass auch mindestens eine Toilette entsprechend ausgerüstet sein muss.


Nähere Informationen und der vollständige Gesetzestext unter:


www.bauumwelt.bremen.de


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