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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Neues Förderprogramm für Bremens Landwirtschaft

Die Förderung der Landwirtschaft aus dem Haushalt der Europäischen Union wird in Bremen auch in den kommenden sieben Jahren fortgesetzt

02.07.2014

Die Grundzüge des künftigen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in der heutigen Sitzung (02.07.2014)vorgestellt worden.
Insgesamt stehen Bremen bis zum Jahr 2020 EU-Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro zur Verfügung. Entgegen dem ursprünglich vorgesehenen Mittelrückgang von 8,8 Prozent hat Bremen zusammen mit Niedersachsen bei einer Kürzung von nur 3,7 Prozent durch einen auf Bundesebene veränderten Verteilungsschlüssel vergleichsweise gut abgeschnitten. Insgesamt überweist die EU bis 2020 an Deutschland 8,25 Mrd. Euro zur Förderung der Landwirtschaft für den Bereich des ELER.

Ziel der EU ist es, dass sich die Landwirtschaft in Europa künftig nachhaltiger und ökologischer entwickelt. Zugleich soll sich die Förderung stärker an den Bedürfnissen der bäuerlichen Betriebe ausrichten. Senator Martin Günthner: "Diese neuen Gestaltungsspielräume ermöglichen es, der besonderen Rolle der bäuerlichen Familienbetriebe besser gerecht zu werden. So gibt es künftig eine Zusatzförderung, um gezielt kleinere Höfe besser zu stellen."

Neben der Förderung der Landwirte besteht das zweite Ziel der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik darin, den ländlichen Raum attraktiv zu gestalten. So müssen die Mitgliedstaaten mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel für umweltbezogene Maßnahmen wie z.B. den Ökologischen Landbau oder Agrarumweltmaßnahmen einsetzen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in der abgelaufenen Förderperiode haben sich Bremen und Niedersachsen darauf verständigt, dass es auch in der kommenden Förderperiode wieder für beide Länder ein gemeinsames Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) geben soll.

Für Bremen werden konkret 16 Maßnahmen geplant. Davon wird die Mehrzahl der Maßnahmen aus der bisherigen Förderperiode modifiziert fortgeführt, da sie die von der EU gesteckten Ziele bereits erfüllen. Grundlegende Änderungen sind zum Beispiel im Agrarumweltbereich – insbesondere beim ökologischen Landbau- vorgesehen.
Außerdem wird die Maßnahme "Landschaftspflege und Gebietsmanagement" neu angeboten. Der Maßnahme "Küstenschutz" wird auch weiterhin im ELER eine besondere Bedeutung zukommen.

Mit einer Entscheidung der EU über die Genehmigung des Programms wird bis Ende dieses Jahres gerechnet.