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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Für stabile soziale Strukturen und Mietsicherheit im Alter

12.03.2003

Senatorin Wischer: "Beispielgebende Kooperationen"

Die Mieter von Altenwohnungen sind künftig besser gegen Mieterhöhungen geschützt. Das ist das Ergebnis eines Kooperationsvertrages, der jetzt zwischen dem Amt für Wohnung und Städtebauförderung, dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der GEWOBA geschlossen worden ist. Bei den Altenwohnungen (400 Wohnungen) war es das übereinstimmende Anliegen der Verhandlungspartner, die Wohnsituation der älteren Menschen zu verbessern. Bei diesem Personenkreis gibt es in aller Regel keine erheblichen Einkommenssteigerungen. Es kann aber vorkommen, dass die alten Menschen auch bei geringen Rentenerhöhungen oder durch den Tod des Partners dann als Einzelperson in eine ungünstigere Mietstufe kommen und dadurch u.U. erhebliche Mieterhöhungen tragen müssen. Solche Mieterhöhungen konnten bisher nur vermieden werden, wenn die alten Menschen ihre bisherige gewohnte Umgebung verließen und in eine kleinere Wohnung umzogen. Diese Folgen sollen durch den Kooperationsvertrag zukünftig vermieden werden.

Mit einem weiteren Vertrag, der 247 Wohnungen in Bremen-Nord und im Bremer Westen betrifft, verfolgen die Parteien das Ziel, die Sozialstruktur zu stabilisieren und zu verbessern. Dieses Ziel hat unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem letzten GEWOS-Gutachten gerade in diesem Bereich besondere Bedeutung. Aus diesem Grund sind die Wohnungen zunächst bis zum 31.12.2006 von den Belegungsbindungen freigestellt worden. Das bedeutet, dass auch besser verdienende Mieter in diese Wohnungen einziehen können. Es ist nun auch möglich, ohne Aufpreis eine größere Wohnung zu beziehen. Des weiteren werden die Mieter von den ihnen als lästig empfundenen regelmäßigen Einkommensüberprüfungen bis zunächst Ende 2010 befreit.


Durch die Verträge ergibt sich zudem eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes sowohl bei den Wohnungsunternehmen, als auch bei den Behörden. Zukünftig entfallen nicht nur die Erteilung von Einkommensnachweisen für die wohnenden Mieter, sondern auch die vierjährliche Neufestsetzung der Aufwendungszuschüsse und die durch die Mieterwechsel erforderlichen Veränderungen.

Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, wertete den Vertragsabschluss als Signal, dass Stadt und Wohnungsbauunternehmen gemeinsam auf die wohungswirtschaftlichen Herausforderungen reagieren. "Gerade in den städtischen Bereichen, in denen sich überwiegend Mietwohnungen befinden, müssen wir gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Strukturen dauerhaft zu sichern. Die Verträge geben ein Beispiel, wie es geht."