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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Gutachten schafft neue Grundlage für Entwicklung der bremischen Kleingartengebiete

27.05.2002

Im Auftrag des Senator für Bau und Umwelt haben die

  • Universität Hannover, Institut für Freiraumentwicklung und Planungsbezogene Soziologie, Herr Prof. Dr. Wulf Tessin, und
  • Gruppe Freiraumplanung/ Langenhagen, Dr. Stefan Bochnig,seit März 2001 den Bremer Kleingartenbestand analysiert und bewertet, mit Hilfe von Telefoninterviews die mögliche Nachfrage nach Gärten eruiert und Meinungen, Hinweise von Pächtern und Vereinsvorständen erfragt.

Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer: „Ziel war es, eine allseits akzeptierte Grundlage für die langfristige Entwicklung der bremischen Kleingartengebiete zu bekommen.“


Als Kernaussagen des Gutachtens lassen sich folgende Punkte zusammenfassen:

  • Nach wie vor haben Kleingärten einen hohen Stellenwert nicht nur für die Pächter sondern auch im Sinne von familien-, alters-, gesundheits-, freizeit- und nicht zu letzt umweltpolitischen Aspekten. Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil im Bremer Grün- und Freiraumsystem.


  • von 18.000 Kleingartenparzellen sind 15.000 Pächter im Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. organisiert, wobei rd. 80% der Pächter aus dem Mehrfamilienhausbereich stammen. Nachfrage und Angebot nach Gärten halten sich derzeit im Stadtgebiet in etwa die Waage.


  • Infolge des kontinuierlichen Bevölkerungsrückgangs in der Altersgruppe der 30- 45 Jährigen (typisches „Kleingartenanpachtungsalter“) wird sich die Nachfrageentwicklung in den nächsten 15 Jahren um 1- 2% jährlich verringern, so dass statt heute rd. 750 dann nur noch rd.560 Parzellen pro Jahr nachgefragt würden. Dieser Rückgang kann dann zum Leerstand von bis zu 1000 Parzellen führen. Im weiteren könnte sich dieser Trend weiter verstärken. Der Vorgang wird „schleichend“ und je nach Lage und Attraktivität der Anlagen unterschiedlich ausgeprägt ablaufen. Mit einem kompletten Leerfallen ganzer Anlagen ist aufgrund dieser Entwicklung nicht zu rechnen. Bereiche in ruhiger, attraktiver Lage mit günstiger Zuordnung zu Wohngebieten werden auch weiterhin gefragt sein.


  • Aufgrund der vielfältigen individuellen, gesellschaftlichen und ökologischen Funktionen, die das Kleingartenwesen nach wie vor hat, werden Empfehlungen für eine neue Marketingstrategie benannt, die in erster Linie vom Landesverband bzw. den Vereinen aufgegriffen werden müssten. Ziel ist die Gewinnung neuer Pächter für die Gärten. So ist z.B. das Konzept des FlorAtrium des Landesverbandes der Gartenfreunde bereits ein guter Ansatz hierzu.


  • Trotz solcher Aktivitäten werden Leerstände auftreten, die verstreut in Anlagen liegen und bei Verfestigung dieses Zustandes zu Problemen für die gesamten Anlagen führen werden. Insofern ist es notwendig, sich mit der Frage auseinander zu setzen, wie mit solchen Leerständen umgegangen werden soll. Dabei sind finanziell- rechtliche Probleme genauso zu lösen wie die Frage nach möglichen Umnutzungen z.B. als Schutzgehölz, Spielplatz, Biotop, Zusammenlegung von Gärten. Insbesondere Anlagen, die in die jeweilige Stadtteilstruktur gut integriert sind, sollten erhalten und gestützt werden. Die Gutachter empfehlen auf alle Fälle die weitere Sicherung freiwerdender Flächen für eine „Grünnutzung“ bzw. eine freizeit- und erholungsorientierte Nutzung.


Dieses - mit den Unwägbarkeiten einer Prognose über 15-30 Jahre behaftete - Szenario erfordert ein zeitliches und inhaltlich abgestuftes konzeptionelles und planerisches Handeln von Seiten des Landesverbandes und der Stadtgemeinde. Der Landesverband muss sich gemeinsam mit seinen Vereinen auf die veränderten demographischen und soziologischen Rahmenbedingungen dahingehend einstellen, dass er mit neuen Angeboten neue Zielgruppen gewinnt und zugleich langfristig an das Kleingartenwesen bindet. Gemeinsam mit der Stadtgemeinde müssen ferner langfristig Strategien entwickelt werden, wie das Kleingartenwesen in Bremen auch in den nächsten Jahrzehnten seine übergreifenden wichtigen Aufgaben erfüllen und sich nachhaltig entwickeln kann. In die aktuellen weiteren Überlegungen sind ferner die derzeit im Flächennutzungsplan als geplant dargestellten Flächen einzubeziehen.


Zur Vermeidung von möglichen Fehlplanungen und damit verbundenen Kosten soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landesverbandes der Gartenfreunde, des Senators für Bau und Umwelt, dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Bauamt Bremen-Nord und Stadtgrün Bremen die in Planung befindlichen neuen Kleingartenflächen auf ihre Sinnhaftigkeit und langfristige Tragfähigkeit hin überprüfen. Dabei ist davon auszugehen, dass - trotz der langfristig generell eher abnehmenden Nachfragetendenz , in bestimmten Regionen (Bremer Osten) aufgrund der Unterversorgung nach wie vor Neuanlagen – wenn auch in reduziertem Umfang durchaus sinnvoll sind.

Die Arbeitsgruppe wird zudem Lösungsvorschläge erarbeiten, wie in Zukunft die im Kleingartengesetz festgeschriebene Ersatzverpflichtung so gestaltet werden kann, dass sie nicht starr an die Schaffung neuer Gärten gebunden ist sondern als ein flexibles Instrument zur Weiterentwicklung, qualitativer Aufwertung und Pflege bestehender Anlagen genutzt werden kann.