Sie sind hier:

Senatskanzlei

Keine neue Ausschreibung in Horn-Lehe

Stellenbesetzungsverfahren für die Ortsamtsleitung wird wiederholt / Zeitplan verabredet

11.02.2014

Die Stelle der Leitung des Ortsamtes Horn-Lehe wird nicht neu ausgeschrieben, stattdessen wird das Besetzungsverfahren wiederholt. Die Senatskanzlei hat am Montagabend (10.02.2014) die Vertreterinnen und Vertreter der Beiratsmitglieder des Horner Beirates über die Fortsetzung des Besetzungsverfahrens für eine neue Ortsamtsleitung nach dem Ausscheiden des früheren Ortsamtsleiters Wolfgang Ahrens informiert.

Grundlage dieser Entscheidung, das Wahlverfahren zu wiederholen, bildet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bremen (OVG) vom 09.01.2014. Das OVG hatte einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes nach einer Beschwerde eines unterlegenen Bewerbers aufgehoben und der Senatskanzlei aufgegeben, über die Bewerbung des unterlegenen Bewerbers neu entscheiden zu lassen. Das alleinige Entscheidungsrecht über die Besetzung von Ortsamtsleitungen steht bekanntlich in Bremen den Beiräten zu.

Mit den Beiratsvertreterinnen und -vertretern ist am Montag auch ein Zeitplan für die Neu-Besetzung besprochen worden. Voraussetzung ist, dass der Beirat Horn-Lehe seine Mehrheitsentscheidung für die Bewerberin Inga Nitz, die acht Stimmen des 15-köpfigen Gremiums erhalten hatte, aufhebt. Erst dann ist eine Fortsetzung des Verfahrens im Beirat möglich. Nach dem Beschluss des OVG haben anschließend alle Beiratsmitglieder die Verpflichtung, sämtliche Bewerbungsunterlagen einzusehen und eine eigene Bewertung nach Eignung, Befähigung und Leistung vorzunehmen, bevor sie dann in einer öffentlichen Wahl abstimmen können.