Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Luftreinhaltung: Städtische Baumaßnahmen ab Mitte des Jahres nur noch mit rußarmen Baumaschinen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Luftreinhaltung: Städtische Baumaßnahmen ab Mitte des Jahres nur noch mit rußarmen Baumaschinen

05.02.2014

Ab dem 1. Juli 2014 dürfen Baumaßnahmen im Auftrag der Stadt nur noch mit rußarmen Baumaschinen durchgeführt werden. Ein entsprechender Passus wird in die städtischen Ausschreibungen aufgenommen. Das wird morgen (6. Februar 2014) der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr und Stadtentwicklung berichtet. Wegen ihrer starken Dieselrußemissionen sind Baumaschinen für die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ein relevanter Faktor. Mit Partikelfiltern lassen sie sich um mehr als 90 Prozent reduzieren. Da die Abgasvorschriften für Baumaschinen bisher weniger streng waren als für Kraftfahrzeuge, ist der Schadstoffausstoß immer noch sehr hoch. Im Umfeld von Baustellen können Baumaschinen deshalb zu erheblichen zusätzlichen Schadstoffbelastungen führen, zumal einige Maschinen auf Baustellen im Dauerbetrieb über viele Stunden laufen.

Der Nutzen von Rußfiltern für den Gesundheitsschutz der städtischen Wohnbevölkerung und des auf Baustellen tätigen Personals ist besonders groß, da vor allem die sehr kleinen, ultrafeinen Rußpartikel herausgefiltert werden. Diese sind besonders gefährlich, weil die winzigen Teilchen nicht nur in die Lunge, sondern durch die Lungenbläschen direkt in die Blutbahn gelangen können. Dieselruß wurde deshalb erst kürzlich von der WHO in die höchste Klasse krebserregender Stoffe eingestuft. Neuere epidemiologische Untersuchungen an Bergarbeitern, Eisenbahnern und Lkw-Fahrern zeigen, dass das Risiko für Atemwegserkrankungen, Allergien, Herz-/Kreislauf- und Krebserkrankungen mit zunehmender Dieselrußexposition deutlich ansteigt. Dies gilt auch für Menschen, die an dicht befahrenen Straßen wohnen. Von allen Dieselruß exponierten Berufsgruppen haben Baumaschinenführer das mit Abstand höchste Krebsrisiko.

Baumaschinen sind in der 35. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz von Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen. Mit der Festlegung von Emissionskriterien bei Ausschreibungen von Bauleistungen der öffentlichen Hand kann aber kurzfristig der Einsatz emissionsarmer Baumaschinen beschleunigt werden. Bremen folgt mit der neuen Regelung dem Beispiel Berlins, wo bereits seit Anfang des Jahres so verfahren wird. Weitere Städte erwägen, den Einsatz von Baumaschinen zu reglementieren. In der Schweiz besteht schon seit Jahren eine Filterpflicht.