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Senatskanzlei

Aus der heutigen Senatssitzung (12.3.2002): Weser-Stadion: Weitere Voraussetzung für Umbau beschlossen

12.03.2002

Senat stimmt Erbbaurecht für Bremer Sport- und Freizeit GmbH zu

Der Senat hat heute (12.3.2002) der Übertragung eines Erbbaurechtes auf die Bremer Sport und Freizeit GmbH (BSF) zugestimmt. Damit wurde eine weitere Voraussetzung für den Umbau des Weser-Stadions beschlossen. Auf der Erbbaufläche wird ein privat finanzierter Mantelbau an der Nordgerade des Weserstadions entstehen. Vorgesehen sind hier hochwertige Büro- und Gewerbeflächen. Zusätzliche Gastronomie- und Logenbereiche werden den Stadionkomfort erhöhen.

„Die Qualität des Weser-Stadions wurde durch die Umbaumaßnahmen der 90-er Jahre bereits deutlich verbessert. Die Aufwertung der Nordgeraden steigert die Attraktivität des Stadions nochmals. Gleichzeitig wird die Wettbewerbsposition des Weser-Stadions als überregional bedeutsame Sport- und Veranstaltungsstätte gestärkt“, sagte Bremens Wirtschafts- und Häfensenator Josef Hattig.

Die Übertragung des Erbbaurechts auf die BSF ist eine wesentliche Voraussetzung für die privat finanzierten Baumaßnahmen. Die Stadt Bremen sichert ihre Position im Erbbaurechtsvertrag. So sind ein Vorkaufsrecht, ein so genanntes Heimfallrecht sowie eine Anpassung des Erbbauzinses an den Lebenshaltungskostenindex vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der anstehenden Baumaßnahme ist auch geplant, die BSF neu zu strukturieren. Zukünftig sollen die Hanseatische Veranstaltungsgesellschaft (HVG) und der SV Werder Bremen jeweils 50 Prozent des Stammkapitals halten.