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Senatskanzlei

Während der Expo dürfen Geschäfte in Bremen und Bremerhaven sonnabends bis 18 Uhr öffnen

28.03.2000

Senat stimmt neuer Allgemeinverfügung des Senators für Arbeit zu

Aus Anlass der Weltausstellung "Expo 2000" dürfen Geschäfte in Bremen und Bremerhaven vom 15. Mai bis 15. November 2000 an Sonnabenden bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Dies sieht eine neue Allgemeinverfügung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vor, der die Landesregierung heute (28. März 2000) zugestimmt hat. In der Woche gelten die zugelassenen Laden-Öffnungszeiten bis 20 Uhr, an Sonntagen bleiben die Geschäfte geschlossen.

Damit schließt sich das Land Bremen den Regelungen an, wie sie im niedersächsischen Umland gelten. Arbeitssenatorin Hilde Adolf: "Es war immer unser Wille, im Gleichklang mit Niedersachsen zu handeln, um Wettbewerbsnachteile für Bremen und Bremerhaven zu vermeiden."

Dies war auch mit der nun revidierten alten Allgemeinverfügung vom 1. Oktober 1999 beabsichtigt, die vorsah, dass Einzelhandelsgeschäfte in Bremen und Bremerhaven aus Anlass der Expo an allen Werktagen bis 22 Uhr geöffnet sein dürften. Gegen diese Allgemeinverfügung richtete sich eine große Anzahl von Widersprüchen von Beschäftigten des Einzelhandels im Lande Bremen, denen nun abgeholfen wird.

Senatorin Adolf hat den Kompromiss in Niedersachsen zwischen Einzelhandelsverbänden und Gewerkschaften ausdrücklich begrüßt. "Ich bin froh darüber, dass es zu einer Verständigung gekommen ist", betonte sie.