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Senatskanzlei

Länder fordern weiterhin die vertragliche Absicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge

19.05.2000

Angelegenheiten der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Verkehrsinfrastruktur oder soziale Sicherheit sind Angelegenheiten der Mitgliedstaaten bzw. der örtlichen Gemeinschaft und müssen daher bei der EU-Regierungskonferenz berücksichtigt werden. Der bayerische Europaminister Reinhold Bocklet und der Chef der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen, das zur Zeit den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz innehat, Staatsrat Professor Reinhard Hoffmann, erklärten heute übereinstimmend, dass die Länder dazu eindeutige Regelungen im EG-Vertrag fordern. Bocklet und Hoffmann widersprachen damit Pressemeldungen (etwa der Frankfurter Rundschau am 17. Mai), wonach das Thema Daseinsvorsorge in Nizza keine Rolle mehr spielen wird: „Alle deutschen Länder haben übereinstimmend erklärt, dass die Absicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge im EG-Vertrag für sie von entscheidender Bedeutung ist. Sie bestehen unverändert auf einer entsprechenden Absicherung im EG-Vertrag.“

Bocklet und Hoffman kündigten an, dass die Ministerpräsidenten diese für alle Länder entscheidenden Frage auch bei dem Gespräch mit Kommissionspräsident Romano Prodi am 25. Mai in Berlin ansprechen und ihr massives Interesse an einer vertraglichen eindeutigen Klarstellung deutlich machen werden.