Sie sind hier:

Senatskanzlei

Verkaufsoffene Sonntage in Bremen-Nord:Senat gibt grünes Licht für Einkaufsbummel

20.03.2001

An den Sonntagen 22. April (beschränkt auf den Ortsteil Blumenthal), 10. Juni und 7. Oktober dieses Jahres dürfen die Geschäfte im nördlich der Lesum gelegenen Bereich der Stadtgemeinde Bremen mit Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets in Bremerhaven von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Anlässe sind eine Familien- und Gewerbeschau in Bremen-Blumenthal, das Vegesacker Hafenfest und das Vegefest in Vegesack. Grundlage für die Ausnahmen ist eine Verordnung, die der Senat heute (20. März 2001) entsprechend einer Vorlage des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beschlossen hat. Geschäfte, die von der Öffnungsmöglichkeit an den Sonntagen Gebrauch machen, müssen ihre Türen an den vorausgehenden Sonnabenden um 14 Uhr schließen. Der Einzelhandelsverband Nordsee Bremen e.V. hatte beantragt, den Verkauf für den Einzelhandel in Bremen-Nord an den genannten Sonntagen zu gestatten. Möglich wird dies durch § 14 des Ladenschlussgesetzes, der die Ausnahmen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen zuläßt