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Senatskanzlei

Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen einführen – Böhrnsen will Gesetzesänderung

07.06.2013

Ein Umzug ist mühsam und teuer - vor allem in begehrten Wohnlagen. Ein Kostenfaktor fällt dabei ganz besonders ins Gewicht: die Maklerprovision. Über den Bundesrat will Bremen gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung geändert wird. Ziel: in Zukunft soll derjenige die Maklerprovision tragen, der einen Makler „ins Boot holt“ - also die konsequente Umsetzung des Bestellerprinzips. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen erklärte dazu heute (7. Juni 2013) im Bundesrat: „Zurzeit sind es vor allem die Mieterinnen und Mieter, die die Provisionen der Makler zu zahlen haben, also Menschen, die ohnehin schon mit Kaution, Umzugs- und Anschaffungskosten belastet sind. Die jetzige Form der Maklerentlohnung bei Wohnraumvermittlung nutzt eine Notlage der Wohnungssuchenden aus.“ Böhrnsen weiter: „Wo die Wohnungsnot groß ist, haben Mieterinnen und Mieter oft nicht die Wahl und müssen beim Anmieten von Wohnraum zusätzliche Kosten tragen, die aus der Tätigkeit der Makler entstehen. Für Mietwohnungsinteressenten, die aus beruflichen Gründen häufiger umziehen müssen, stellt dies oft eine wirtschaftlich durchaus spürbare Hürde und extreme Belastung dar. Wer bestellt, soll auch bezahlen!“