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Senatskanzlei

Böhrnsen: "Steuerausfälle nicht akzeptabel"

01.02.2013

Bremen hat dem Abbau der Kalten Progression heute (1.2.2013) im Bundesrat zugestimmt, dabei aber deutlich gemacht, dass für Bremen Steuergesetze, die zu Einnahmeausfällen führen, nicht akzeptabel sind. Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Es wäre möglich gewesen, die Ausfälle durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auszugleichen." Bremen erkenne aber wie alle Länder an, dass verfassungsrechtlich die Erhöhung des Grundfreibetrages des Einkommenssteuertarifs geboten ist. "Das Bundesverfassungsgericht hat uns den Auftrag gegeben, im Sinne der sozialen Gerechtigkeit aktiv zu werden. Dem nachzukommen, ist für Bremen selbstverständlich," betonte Böhrnsen in Berlin. Bremen hat seine Haltung in einer Protokollerklärung zusammen mit Schleswig-Holstein deutlich gemacht.

Darin heißt es:
Erklärung von Bürgermeister Jens Böhrnsen:
Für die Freie Hansestadt Bremen und das Land Schleswig-Holstein geben wir folgende Erklärung zu Protokoll: Eine Erhöhung des Grundfreibetrages des Einkommenssteuertarifs ist auf Grund des Neunten Existenzminimumberichts erforderlich, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Diese Notwendigkeit erkennen die Länder Bremen und Schleswig-Holstein an.

Die Länder Bremen und Schleswig-Holstein befinden sich allerdings bekanntermaßen in einer extremen Haushaltsnotlage und müssen einen strikten Konsolidierungskurs zum Abbau ihres strukturellen Defizits verfolgen. Angesichts der insgesamt gegebenen Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wäre es daher geboten gewesen, die resultierenden Steuerausfälle – insbesondere die der Länder - zu kompensieren. So hätte beispielsweise durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes ein Ausgleich erfolgen können.

Die im Vermittlungsausschuss beschlossene Lösung geht zudem über eine Anhebung des Grundfreibetrages hinaus und korrigiert zusätzlich den Tarifverlauf, mit dem Ziel den Eingangssteuersatz bei 14% zu belassen. Dieses führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die über die verfassungsmäßig gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums nicht notwendig und geboten gewesen wären. Auch dies ist mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht vereinbar."