Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

City-Tax nur für private Übernachtungen

Senat schlägt Gesetzesnovelle für Tourismusabgabe vor

09.10.2012

Der Senat hat heute (09.10.2012) einen Entwurf zur Novelle der Tourismusabgabe beschlossen. Er sieht vor, bei der City-Tax künftig zwischen privat und beruflich bedingten Übernachtungen zu unterscheiden. Ab dem 1.1.2013 soll nur für private Übernachtungen von Erwachsenen eine gestaffelte Tourismusabgabe (ein bis drei Euro pro Übernachtung) erhoben werden – maximal für sieben Übernachtungen in Folge. Es wird mit Einnahmen von circa 1,4 Millionen Euro jährlich gerechnet.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Gesetzesnovelle wird den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprochen. Die Leipziger Richter haben im Juli 2012 ausdrücklich entschieden, dass Gemeindesteuern auf privat veranlasste Übernachtungen zulässig sind. Außerdem halten die Richter eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Umsatzsteuer für erforderlich. Dies ist mit der Begrenzung auf maximal sieben Übernachtungen erfüllt. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts über die Kulturförderabgabe der Städte Trier und Bingen haben keine automatische Auswirkung auf das Bremer Gesetz, da sie sich auf kommunale Satzungen beziehen. Die Bremer City-Tax ist ein Landesgesetz.

Der Entwurf der Gesetzesnovelle wird an den Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft weitergeleitet. Das letzte Wort haben die Parlamentarier.

Im Anhang:
„Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe“ (pdf, 48.8 KB), Senatsvorlage vom 9. Oktober 2012