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Gewerbeaufsicht warnt vor unsicheren Schneidwerkzeugen

14.03.2012
Schneidwerkzeug
Schneidwerkzeug

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen warnt vor dem Kauf und der Nutzung von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider und Motorsensen. Für diese Geräte werden Anbauteile angeboten, die mit einem großen Risiko für Benutzer und unbeteiligte Personen verbunden sind.

Handgeführte, tragbare Freischneider und Motorsensen werden zum Schneiden von Gras, Unkraut, Gestrüpp, kleinen Bäumen und ähnlicher Vegetation verwendet. An diesen Geräten kann man je nach Verwendungszweck unterschiedliche Schneidwerkzeuge montieren. Die gefährlichen schlegelartigen Schneidwerkzeuge bestehen aus mehreren Metallteilen, wie zum Beispiel Ketten, Messern oder Bürsten, die mit einem Drehkopf verbunden sind. Bei der Verwendung dieser Schneidwerkzeuge besteht das Risiko des Bruchs. Dabei können Teile des gebrochenen Schneidwerkzeuges herausgeschleudert werden und den Benutzer und unbeteiligte Personen lebensbedrohlich verletzen. Es ist bedauerlicherweise schon zu tödlichen Unfällen gekommen.

Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht wurde der Verkauf dieser schlegelartigen Schneidwerkzeuge deshalb für Freischneider und Motorsensen in Deutschland und europaweit untersagt. Trotz aller Bemühungen der für die Produktsicherheit zuständigen Marktüberwachungsbehörden sei jedoch nicht auszuschließen, dass sich noch Schneidwerkzeuge dieser Bauart auf dem Markt befinden.

Die Gewerbeaufsicht ist dabei, in einschlägigen Geschäften entsprechende Kontrollen durchzuführen und wird auch auf der bevorstehenden Messe „Gartenträume“ einen Kontrollgang machen.

Für weitere Auskünfte steht die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen unter der Telefonnummer 0421 / 361 – 6260 zur Verfügung.

Grafik: Regierungspräsidium Freiburg