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Der Senator für Inneres und Sport

Stadtamt verbietet Konzert der Band Kategorie C in Bremen

25.11.2011

Das Stadtamt Bremen hat in einer Allgemeinverfügung untersagt, am 26.11.2011 im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen ein Konzert der Gruppe “Kategorie C – Hungrige Wölfe” durchzuführen. Dieses Verbot gilt auch für jegliche Formen von Ersatzveranstaltungen am 26. und 27.11.2011 im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung wird vom Stadtamt angeordnet.

Es ist nach Auffassung des Stadtamtes mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem hier geplanten Konzert davon auszugehen, dass es zu massiven Rechtsguts- und Gesetzesverletzungen kommen wird, die es zu unterbinden gelte. Das Stadtamt verweist dazu auf zahlreiche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz. Danach wird von der Band die Gewalt zwischen Fans und der Polizei verherrlicht sowie Fremdenfeindlichkeit propagiert. Das Abspielen rechtsextremistischer Musikstücke diene der Verbreitung von rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut und dessen Verfestigung und Stabilisierung. Die Musik sei geeignet, insbesondere auch durch Ausdruck aggressiven, martialischen und militanten Verhaltens und Ausländerfeindlichkeit, Teile der Bevölkerung massiv einzuschüchtern und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.

Das Verbot dient der Gefahrenabwehr bzw. der Verhinderung der die Rechtsordnung verletzenden Gesänge und Verhaltensweisen. Es sei deshalb geeignet, erforderlich und zudem angemessen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die betroffenen Rechtsgüter und die Rechtsordnung zu schützen.

Die Allgemeinverfügung ist heute in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht worden.