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Der Senator für Finanzen

Haushalt 2011 ist verfassungskonform

Senat beschließt Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren vor Staatsgerichtshof

16.06.2011

Die Überschreitung der Kreditobergrenze im Haushalt 2011 ist durch die extreme Haushaltsnotlage verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die erhöhte Nettokreditaufnahme war unvermeidlich. Nur so konnten die staatlichen Aufgaben finanziert und erfüllt werden. Zu diesem Fazit kommt Prof. Dr. Johannes Hellermann, Prozessbevollmächtigter des Senats, in seiner Stellungnahme zur gemeinsamen Klage von CDU- und FDP-Abgeordneten vor dem Staatsgerichtshof. Mit ihrem Normenkontrollantrag lassen die Abgeordneten die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2011 prüfen. In der vom Senat verabschiedeten Stellungnahme (vgl. Anhang) wird ausgeführt, dass der Haushalt 2011 mit der Landesverfassung vereinbar ist.

Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: „Die Überschreitung der Kreditobergrenze ist kein Freibrief für ungehemmten Schuldenanstieg. Bremen hat sich verpflichtet, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten und einen ehrgeizigen Konsolidierungsweg eingeschlagen. Der Haushalt 2011 ist der erste Schritt zum kompletten Defizitabbau bis 2020. Die Vorgaben der Finanzplanung 2010 bis 2014 werden umgesetzt. In der Landeshaushaltsordnung ist ausdrückliche eine landesrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Obergrenzen des strukturellen Finanzierungsdefizits festgelegt. Mit dem Haushaltsgesetz 2011 bewegt sich die freie Hansestadt Bremen auf dem vorgezeichneten Konsolidierungspfad.“

Prof. Dr. Hellermann verweist in der Stellungnahme des Senats auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Berlin vom Oktober 2003, in dem eine Ausnahme vom Kreditbegrenzungsgebot verfassungsrechtlich zulässig sein kann, wenn sich ein Bundesland in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Die Finanzierung der staatlichen Aufgabenerfüllung sei der Rechtfertigungsgrund: „Im Falle der extremen Haushaltsnotlage ergibt sich die Rechtfertigung der erhöhten, die Regelgrenze überschreitenden Kreditaufnahme schon aus dem Umstand, dass ohne diese die aktuelle Aufgabenerfüllung nicht möglich wäre.“

Senat und Bürgerschaft sind bei ihren Beschlüssen zum Haushalt 2011 davon ausgegangen, dass eine extreme Haushaltsnotlage vorliegt. Eine keineswegs neue Erkenntnis – bereits im Mai 1992 hat das Bundesverfassungsgericht für Bremen eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt. Kommentar von Prof. Dr Hellermann: „Alles in allem liegt also eine schon gut 20jährige Geschichte der extremen Haushaltsnotlage hinter Bremen und noch einmal eine knapp 10jährige Phase der Gewährung von Konsolidierungshilfen wegen der extrem schwierigen Haushaltslage vor dem Stadtstaat.“

Im PDF-Download:

Stellungnahme des Senats gegenüber dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen im Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2011 (pdf, 164.3 KB)