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Der Senator für Inneres und Sport

Ab 1. Juli: Verschärfte Abstandsregeln für Wettvermittlungsstellen und Spielhallen

Innensenator Ulrich Mäurer: "Anzahl der Spielstätten wird sich deutlich reduzieren"

26.06.2023

Ab dem 1. Juli 2023 gelten im Land Bremen verschärfte Regeln für die Abstände sowohl zwischen Spielhallen als auch zwischen Wettvermittlungsstellen. Von ursprünglich 250 Metern wird der Mindestabstand ab Juli auf 500 Meter erhöht. Der gleiche Mindestabstand gilt erstmals auch zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Auch gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen. Das Mindestalter zum Betreten der Betriebe wurde bereits letztes Jahr von 18 auf 21 Jahre angehoben. Dies gilt auch für die Bremer Spielbank.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Die verschärften Abstandsregeln werden dazu beitragen, dass sich die Konzentration von Spielstätten gerade auch in benachteiligten Stadtteilen auf ein Minimum reduzieren wird. In den benachteiligten Stadtteilen finden sich, übrigens bundesweit feststellbar, die meisten Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Denn dort, wo ohnehin schon die Arbeitslosigkeit höher und das Einkommen niedriger ist, wo es Bildungs- und Integrationsdefizite gibt, da ist das Risiko, dem Glücksspiel zu verfallen, laut vieler Studien leider besonders hoch."

Die Innenbehörde hat in den vergangenen Wochen bereits 16 Versagungsbescheide wegen fehlender Mindestabstände an die Betreiber von Wettvermittlungsstellen (WSV) herausgeschickt. Bei weiteren sieben WVS kann die Innenbehörde noch keine Entscheidungen treffen und damit auch keine Bescheide herausschicken, da die Prüfung für künftige Erlaubnisse durch das für die Spielhallen zuständige Wirtschaftsressort noch nicht erfolgt ist. Sie dürfen somit vorläufig noch geöffnet bleiben. In zwei Fällen wurden Erlaubnisse erteilt.

Sollten die übrigen 16 WSV trotz der Versagungsbescheide nach dem 1. Juli öffnen, würden sie eine Schließungs- und Untersagungsverfügung vom Ordnungsamt erhalten. Darüber hinaus machen sie sich strafbar. Einige Betreiber haben bereits angekündigt, gegen die Versagungen vorm Verwaltungsgericht Klage zu erheben oder auch gegen die gegebenenfalls noch ergehenden Schließungsanordnungen vorgehen zu wollen. Mäurer: "Diese Aussicht schreckt uns nicht. Wir wollen und werden das Bremische Glücksspielgesetz vom ersten Tag an konsequent umsetzen."

Sportwetten haben im stationären Vertrieb einen erheblichen Marktanteil. Für viele Personen kommen Online-Sportwetten nicht in Frage, da sie zum Beispiel kein eigenes oder kein alleiniges Bankkonto besitzen. "Unter dem wichtigen Gesichtspunkt der Suchtprävention ist daher die Reduzierung von Verfügbarkeit im Bereich der Wettvermittlungsstellen von großer Bedeutung", betont Mäurer.

Das Bremer Ordnungsamt wird weiterhin intensiv gegen jegliche Art des illegalen Glücksspiels vorgehen. Zugleich betont Bremens Innensenator, dass er sich weiterhin mit aller Kraft im Kreis der Länder für ein Werbeverbot für Sportwetten einsetzen werde. Dabei wird er vom Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, unterstützt. Im vergangenen Jahr habe die Sportwettbranche rund 140 Millionen Euro allein in die Werbung gesteckt. Mäurer: "Hier müssen wir gegensteuern – im Sinne der Spielsüchtigen, der betroffenen Familien sowie all der jungen Menschen, denen vermittelt werden soll, dass Sportbegeisterung und Wetten zusammengehören."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de