Sie sind hier:

Sonstige

Das Leid der Hochzeitstauben

27.04.2023

Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten

Logo

Die eigene Hochzeit soll der schönste Tag im Leben werden eines Paares werden. Es wird geplant, überlegt und organisiert, damit alles perfekt ist. Häufig gehört das Auffliegenlassen von Hochzeitstauben zum perfekten Tag dazu. Anbieter werben mit Taubenkörben, gefüllt mit zehn bis 30 Tauben, die ganz unkompliziert in die Hochzeitsplanung neben Ballons und einem Sektempfang integriert werden können. Wenn der Deckel geöffnet wird, fliegen dann mehr oder weniger flugfähige weiße Tauben in die Höhe als Symbol einer grenzenlosen Liebe.

"Doch leider bedeutet dieser kurze, vermeintlich hochromantische Moment in den allermeisten Fällen für die Tauben den sicheren Tod. Finden die Tauben nicht zurück zum Schlag, ob wegen mangelnder Kondition oder Orientierung, müssen sie in freier Wildbahn überleben. Sie sind es weder gewohnt, selbstständig nach Futter zu suchen, noch jedes Futter (in den Städten leider häufig Essensabfälle) aufzunehmen. Werden sie nicht leichte Beute aufgrund ihrer weißen Farbe, dann verhungern sie häufig elendig", sagt Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Landestierschutzbeauftragte Bremen. Diejenigen, die Glück haben, landen in Tierheimen oder bei Taubenhilfen, wo Ehrenamtliche den Tieren versuchen zu helfen. Die wenigen, die irgendwie überleben und sich Stadttaubenschwärmen anschließen, erhöhen und verschärfen die Stadttaubenproblematik.

Als tierschutzrelevant müssen folgende Aspekte angesehen werden:

  1. Die Tiere finden nicht zurück nach Hause, weil der Ort des Auffliegenlassens viel zu weit weg ist, oder weil die Tiere nicht trainiert sind. Diese Tatsache wird häufig von den Anbietern in Kauf genommen. Der finanzielle Wert der Tiere ist gering.
  2. Manche Tauben sind aufgrund ihrer Statur nur unzureichend flugfähig. Diese Tiere müssen als Qualzucht eingestuft werden.
  3. Die Tauben werden häufig nicht darauf vorbereitet, in der Hand gehalten zu werden und leiden daher unter Stress und Ängsten.
  4. Während des zum Teil viel zu langen Aufenthaltes in den Körben wird den Tieren kein Futter und Wasser angeboten.
  5. Der Standort der Körbe ist häufig nicht vor Witterungseinflüssen geschützt. Dies ist vor allem bei Sonne und heißen Temperaturen problematisch.

Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt können abhängig von der Schwere entweder mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

"Aber unabhängig von rechtlichen Konsequenzen sollte das eigene Glück und die persönliche Vorstellung von Romantik und Liebe nicht durch einen zweifelhaften Brauch besiegelt werden, bei dem Tiere viel zu häufig ihr Leben lassen. Daher entscheiden Sie sich lieber für einen Hochzeitstag ohne Tierleid", sagt Sibylle Wenzel.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Landestierschutzbeauftragte Bremen, Tel.: (0421) 361-92030, E-Mail: sibylle.wenzel@landestierschutz.bremen.de