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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Ulrich Mäurer: "Alkohol trinken und E-Scooter fahren gehören nicht zusammen."

Stellungnahme zu den heutigen Beschlüssen des Verkehrsgerichtstages in Goslar

27.01.2023

Die Unfallzahlen aus den ersten Jahren seit Einführung der E-Scooter sind beunruhigend und finden sich in jüngsten Forderungen nach verschärften Regeln wieder. Dennoch stand auf der dreitägigen Tagung des Verkehrsgerichtstages, die heute in Goslar zu Ende ging, die Promillegrenze bei E-Scootern auf dem Prüfstand. Der Verkehrsgerichtstag zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland.

Das Ergebnis der Beratungen der Expertinnen und Experten: Die Promillegrenze soll nicht gelockert werden und fällt weiterhin unter die Regelung für Kraftfahrzeuge. Damit gilt für E-Scooter wie beim Auto: Eine Fahrt ab 0,5 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille auf dem E-Scooter handelt es sich im eine Straftat und auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt die heutige Empfehlung der Fachleute: "Alkohol trinken und E-Scooter fahren gehören nicht zusammen".

Zuvor hatten die Fachleute darüber beraten, ob es eine neue Promillegrenze für E-Scooter geben soll. Es ging dabei um die Frage, ob E-Scooter wegen der ähnlichen Geschwindigkeit derjenigen fürs Fahrrad statt wie bisher fürs Auto gleichgesetzt werden sollten. Mit der Gleichsetzung mit dem Fahrrad wäre die Grenze für die sogenannte "absolute Fahruntauglichkeit" von 1,1 auf 1,6 Promille gestiegen. "Das wäre das vollkommen falsche Signal gewesen", so Mäurer.

In Bremen gab es von Anfang an ein verbindliches Modell, das auf Sondernutzungserlaubnisse gesetzt hat. Darin waren von Anfang an Regelungen enthalten, die regelmäßig erweitert und angepasst wurden. So wurden unter anderem die Anbieter verpflichtet, einen Fonds einzurichten, der im Fall von Unfällen von mobilitätseingeschränkten Personen durch verkehrswidrig abgestellte E-Roller eine Unterstützung bereitstellen soll.

Innensenator Mäurer: "Dieser Fonds ist bundesweit einzigartig und stärkt die Rechte mobilitätseingeschränkter Personen. Doch dabei soll es nicht bleiben. Wir wollen noch einen Schritt weitergehen und die Verleiher in die Haftung nehmen. Ist ein E-Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt und kommt jemand zu Schaden, soll der jeweilige Anbieter haften." Für eine solche Haftung sollte sich der Bundesgesetzgeber einsetzen.

Weitere Regelungen betreffen unter anderem den notwendigen Zustand der E-Scooter, die Wartung der Fahrzeuge, das Aufstellen und Umstellen der Fahrzeuge, Verbotszonen, Informationspflichten für Nutzende, die Erreichbarkeit über bestimmte Kommunikationskanäle und Fristen für etwaige Umverteilungen im Stadtgebiet. Ein weiterer Regelungsgegenstand ist die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de