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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Wilhelm-Kaisen-, Bürgermeister-Smidt- und Karl-Carstens-Brücke nur noch eingeschränkt tragfähig

Vorliegende Nachrechnungsergebnisse zeigen dringenden Handlungsbedarf auf

22.11.2022

Die Frage der Zukunftsfähigkeit von Brückenbauwerken ist bundesweit eine Herausforderung und wird seit geraumer Zeit öffentlich diskutiert. Viele Brückenbauwerke in Deutschland stammen aus den Nachkriegsjahren und leisten heutzutage oft ein Mehrfaches an Traglast und LKW/PKW-Kapazitäten, als bei Planung und Bau damals vorstellbar war. Sie müssen daher nicht nur substanziell erhalten, sondern für den heutigen und zukünftigen Verkehr ertüchtigt werden, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden gewährleisten zu können.

Angesichts dieser Herausforderung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 2011 die "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" als Arbeitsauftrag an die Länder erteilt. Die Länder wurden vom BMVI aufgefordert, die Brückenbauwerke nach einer festgelegten Dringlichkeitsreihung zeitnah nachzurechnen. In weiteren Schritten sind die daraus abzuleitenden Maßnahmen zur Instandsetzung, Ertüchtigung oder Erneuerung zu ermitteln.

Die Zwischenergebnisse der Nachrechnungen zu den Bremer Brückenbauwerken "Wilhelm-Kaisen", "Bürgermeister-Smidt" und "Karl-Carstens" liegen dem Amt für Straßen und Verkehr nun vor und zeigen dringenden Handlungsbedarf auf:

Seitenansicht der Wilhelm-Kaisen-Brücke, Foto: ASV
Seitenansicht der Wilhelm-Kaisen-Brücke, Foto: ASV

Wilhelm-Kaisen-Brücke
Die bisherigen Erkenntnisse müssen durch angepasste Nutzungsbeschränkungen berücksichtigt werden, sodass eine Beschränkung auf Fahrzeuge bis 16 Tonnen sowie die Anordnung eines Überholverbotes für Lkw kurzfristig erfolgen muss. Der BSAG-Verkehr (Straßenbahn und Busse) kann die Brücke weiterhin, allerdings nur im Straßenbahnbereich, befahren. Die vorgelagerte St. Pauli-Brücke (vor der Wilhelm-Kaisen-Brücke, von der Neustadt zur Teerhofinsel) bleibt weiterhin befahrbar. Eine Wendemöglichkeit für LKW auf der Teerhofinsel wird eingerichtet. Der Groß-und Schwerlast-Verkehr (genehmigungspflichtiger Lkw-Verkehr über 44 Tonnen; abgekürzt GST) wurde bereits unterbunden.

Lkw-Verkehr unter 16 t aus der Neustadt wird nach der Brückenüberquerung rechts über Tiefer abgeleitet.

Durch zeitnahe Verstärkungsmaßnahmen – nach aktueller Schätzung voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen – sollen die verkehrseinschränkenden Maßnahmen aufgehoben werden und die Lebensdauer des Brückenbauwerks bis zum langfristig gesehenen notwendigen Neubau verlängert werden.

Bürgermeister-Smidt-Brücke
Die bisherigen Erkenntnisse müssen durch angepasste Nutzungsbeschränkungen berücksichtigt werden, sodass eine Beschränkung auf Fahrzeuge bis 30 Tonnen sowie die Anordnung eines Überholverbotes kurzfristig erfolgen muss. Der BSAG-Verkehr (Straßenbahn und Busse) kann die Brücke weiterhin im Straßenbahnbereich befahren. Der GST-Verkehr (genehmigungspflichtiger Lkw-Verkehr über 44 Tonnen) wurde bereits unterbunden. Der temporäre Taxenstand auf der Brücke (nachts, stadteinwärts) wird entfallen. Durch zeitnahe Verstärkungsmaßnahmen – nach aktueller Schätzung voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen – soll die Lebensdauer des Brückenbauwerks verlängert werden.

Karl-Carstens-Brücke
Die bisherigen Erkenntnisse müssen durch angepasste Nutzungsbeschränkungen berücksichtigt werden, sodass eine Beschränkung auf Fahrzeuge bis 20 Tonnen mit Abstandsgebot kurzfristig erfolgen muss. Der BSAG-Verkehr (Busse) kann das Bauwerkweiterhin nutzen. Der GST-Verkehr (genehmigungspflichtiger Lkw-Verkehr über 44 Tonnen) wurde bereits unterbunden. Durch zeitnahe Verstärkungsmaßnahmen – nach aktueller Schätzung voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen – sollen die verkehrseinschränkenden Maßnahmen aufgehoben und die Lebensdauer des Brückenbauwerks damit verlängert werden.

Eine entsprechende Beschilderung erfolgt voraussichtlich bis Mitte Dezember; für Fahrzeuge, die die angegebenen Lasten überschreiten, wird die Umleitung via Stephanibrücke beziehungsweise Weserbrücke der A1 empfohlen und ebenso ausgeschildert.

Auf der Webseite der Verkehrsmanagementzentrale (www.vmz.bremen.de/lkw-fuehrung) kann man sich per Übersichtskarte über die gesamten Beschränkungen bezüglich Tonnagen und Durchfahrtshöhen im Bremer Stadtgebiet informieren.

Die ASV-Brückenspezialistinnen und –spezialisten arbeiten mit Hochdruck an den notwendigen Ertüchtigungen der drei Bauwerke – die Umsetzung erfährt aufgrund der zentralen Bedeutung der Weserquerung höchste Priorität. Geplant ist als erstes die Wilhelm-Kaisen-Brücke, gefolgt von der Bürgermeister-Smidt- und anschließend die Karl-Carstens-Brücke zu ertüchtigen.

"Eine leistungsfähige Straßenverkehrsinfrastruktur ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität. Die aktuelle Beanspruchung der Straßeninfrastruktur ist hoch. Der Schwerlastverkehr hat zugenommen und Prognosen zur Entwicklung des Verkehrs lassen erkennen, dass künftig von einer weiteren Zunahme auszugehen ist. Daher sind die nun anstehenden Maßnahmen des ASV für die Erhaltung der Brückenbauwerke unabdingbar. Schließlich geht es hier vor allem um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern," erklärt Rick Graue, Leiter des Amts für Straßen und Verkehr.

Ansprechpartnerinnen für die Medien:

  • Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de
  • Andrea Voth, Amt für Straßen und Verkehr, Referentin für Kommunikation, Tel.: (0421) 361-9586, E-Mail: andrea.voth@asv.bremen.de