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Der Senator für Finanzen

Neuer Steuersatz für Geldspielapparate gilt ab April – Formulare beim Finanzamt erhältlich

23.03.2011

Das Vergnügungssteuergesetz der Freien Hansestadt Bremen ist geändert worden.
Ab 1. April 2011 gilt für Geldspielapparate mit Gewinnmöglichkeit ein einheitlicher Steuersatz von 20 Prozent des Einspielergebnisses. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Spielautomaten über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen.
Geldspielgeräte, die nicht über ein entsprechendes Zählwerk verfügen und sonstige Apparate wie beispielsweise Unterhaltungsgeräte werden mit einer Pauschale besteuert.
Die Steuer ist bis zum 10. Tag des Kalendermonats für den Vormonat anzumelden und zu entrichten. Damit ist erstmals mit neuem Steuersatz am 10. Mai 2011 bei dem Finanzamt Bremen-Mitte eine Steueranmeldung für den Monat April abzugeben.

Für die Stadtgemeinde Bremen liegen Vordrucke „Vergnügungssteuer-Anmeldung“ nebst Anlagen in der Zentralen Informations- und Annahmestelle, Rudolf-Hilferding-Platz 1, und beim Finanzamt Bremen-Mitte (Eingang Rövekamp 12) aus; zudem können sie im Internet unter www.finanzen.bremen.de abgerufen werden.