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Sonstige

Zensus 2022: Was kommt auf die Bürgerinnen und Bürger in Bremen zu?

05.05.2022

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen

Es sind noch zehn Tage bis zum Stichtag des Zensus 2022 am 15. Mai. Was kommt dann auf die Bürgerinnen und Bürger zu?

Der Zensus findet in Deutschland alle zehn Jahre statt und ist eine moderne Form der klassischen Volkszählung. Das bedeutet, dass nicht einfach sämtliche Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland gezählt werden, sondern in erster Linie auf bestehende Register der öffentlichen Verwaltung zurückgegriffen wird. So wird der Aufwand für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten und es werden Kosten eingespart. Zusätzlich wird der Zensus noch um eine Gebäude- und Wohnungszählung ergänzt. Für Entscheidungen in Politik, Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft ist es wichtig, verlässliche Informationen zu verschiedenen Lebensbereichen wie Bildung und Beruf sowie zur Wohn- und Wohnungssituation zu erhalten. Um diesen Kriterien zu entsprechen, besteht der Zensus 2022 aus mehreren Teilbereichen, über die das Statistische Landesamt Bremen hier informiert.

Die Haushaltsstichprobe
Um Aufwand und Kosten zu sparen, werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland befragt, sondern es werden Daten aus bestehenden Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt. Da diese jedoch nicht frei von Unstimmigkeiten sind, müssen sie statistisch korrigiert werden. Dies erfolgt mit den Ergebnissen einer Befragung: Diese sogenannte Haushaltsstichprobe umfasst in Bremen etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Die Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Anschriften werden zusätzlich zu weiteren soziodemografischen Merkmalen befragt, für die keine Angaben in Registern vorliegen. Die Fragen betreffen relevante Bereiche von Leben und Arbeit und dienen in anonymisierter Form später als Grundlage für wichtige Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene.

Die Anwohnenden an den für die Haushaltsstichprobe ausgewählten Anschriften werden in den kommenden Wochen Terminankündigungsschreiben von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten in ihren Briefkästen finden. Wenn der vorgeschlagene Termin nicht passt, können die Erhebungsbeauftragten kontaktiert werden, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Die Befragung ist eine Mischung aus persönlichem Interview und Online-Fragebogen. Das persönliche Interview wird direkt an der Tür durchgeführt und dauert in der Regel wenige Minuten. Im Anschluss erhalten etwa drei Viertel der Befragten Zugangsdaten für eine zusätzliche Onlinemeldung. Hier werden noch weitere Fragen zu Beruf und Bildung gestellt.

Die Gebäude- und Wohnungszählung
Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung ist die flächendeckende, vollzählige und aktuelle Erfassung aller bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen am Stichtag 15. Mai. Da in Deutschland kein entsprechendes Register besteht, werden hier alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum kontaktiert. Weitere Auskunftspflichtige können Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen sein. Die Schreiben der Gebäude- und Wohnungszählung werden in Bremen ab dem 9. Mai versendet und enthalten genaue Informationen sowie Zugangsdaten für eine Onlinemeldung. Die Aufforderung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich postalisch, ein Gespräch mit Erhebungsbeauftragten findet hierbei nicht statt. Die Auskunft kann bequem und sicher über das Internet erteilt werden. Die Informationen der Gebäude- und Wohnungszählung sind wichtig für wohnungspolitische Entscheidungen und Wohnraumplanung.

Die Sonderbereiche
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Zensus 2022 sind die sogenannten Sonderbereiche. Diese umfassen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Unterschieden wird dabei zwischen eigenständiger und nicht eigenständiger Haushaltsführung. In Wohnheimen, wie einem Studierendenwohnheim, führen die Bewohnerinnen und Bewohner selbständig einen eigenen Haushalt. In einer Gemeinschaftsunterkunft, etwa einer Pflegeeinrichtung oder einem Internat, gibt es hingegen eine zentrale Betreuung. Auch Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankerzentren für Schutzsuchende, die derzeit besonders aus der Ukraine nach Bremen kommen, zählen zu den Sonderbereichen und sind Zensus-relevant. Das Statistische Landesamt Bremen steht in Kontakt mit den verschiedenen Einrichtungen und wird die Erhebung entsprechend durchführen. In Wohnheimen werden die Bewohnerinnen und Bewohner direkt befragt. Hier gleicht das Vorgehen dem der regulären Haushaltsstichprobe. In Gemeinschaftsunterkünften wird stellvertretend die Leitung interviewt. Wegen der vergleichsweisen hohen Fluktuation in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet an diesen Einrichtungen eine Vollerhebung statt.

Unterscheidung Zensus und Mikrozensus
Neben dem Zensus 2022 findet dieses Jahr in Bremen auch regulär der Mikrozensus statt. Obwohl sie ähnlich heißen, handelt es sich jedoch um zwei verschiedene und voneinander getrennte Statistiken. Im Gegensatz zum Zensus, der "großen Volkszählung", bedeutet Mikrozensus "kleine Volkszählung". Hier wird jährlich, über das gesamte Jahr verteilt, etwa ein Prozent aller Haushalte zu den aktuellen Lebensbedingungen befragt. Der Mikrozensus stellt jährlich wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Die Ergebnisse des Mikrozensus fließen beispielsweise in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder sowie in die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ein.

Für den Zensus 2022 und den Mikrozensus besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Es ist möglich, für beide Erhebungen ausgewählt zu werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Laurenz Berger, Statistisches Landesamt, E-Mail: zensus2022-bbz@statistik.bremen.de